Recht

Achtung: Abmahnungen wegen Google Fonts

Im Moment erreichen uns vermehrt Anfragen zu Abmahnungen wegen der Nutzung von Google Fonts.
Update vom 21. Dezember 2022: Kurz vor Weihnachten hat die Staatsanwaltschaft Berlin bei Rechtsanwalt Kilian Lenard Durchsuchungen vorgenommen und Arrestbeschlüsse mit einer Gesamtsumme von 346.000 Euro vollstreckt! Die Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin finden Sie hier.
Google Fonts ist ein Verzeichnis frei verwendbarer Schriftarten für Webseiten, das heruntergeladen und lokal auf dem eigenen Server bereitgestellt werden kann. Alternativ ist eine Online-Einbindung möglich, die Auslöser für ein Urteil des Landgerichts München war, das in einem solchen Fall einen Schadenersatz in Höhe von 100 Euro zugesprochen hat (Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20). Seit Ende Juni 2022 haben verschiedene Personen mit sehr ähnlichen Schreiben Unternehmen abgemahnt und Geld gefordert. In diesen Fällen reicht es aus, die eigene Webseite bzgl. Google Fonts zu bereinigen (siehe unten); Zahlungen sollten nicht geleistet werden.
Zunächst gilt auch hier, die eigene Webseite bzgl. Google Fonts zu prüfen und zu korrigieren. Das Unternehmen sollte mit seinem Dienstleister, der die Internetseite erstellt hat, prüfen, ob tatsächlich die Google Fonts verwendet werden. Falls dies der Fall ist, sollte diese Funktion möglichst schnell stillgelegt werden, so dass keine Schriften mehr ohne die Zustimmung des Nutzers geladen werden können. Jeder Website-Betreiber sollte auf die lokal gehostete Version von Google Fonts umsteigen.
Seit einigen Tagen gibt es auch Google Fonts-Abmahnungen durch Rechtsanwälte, bei denen höhere Geldbeträge gefordert werden.
Die IHK Köln hält diese Abmahnungen für unberechtigt. Zum einen ist fraglich, ob mit Google Fonts personenbezogene Daten übermittelt werden. Das Landgericht Wiesbaden hat dies bereits vernein (Urteil vom 22.01.2022 (Az. 10 O 14/21)). Zum anderen besteht der Verdacht des Rechtsmissbrauchs. Auch bei einer Abmahnung durch Rechtsanwälte sollte keine voreilige Zahlung geleistet werden. Der DSW e.V. hält es für vertretbar, gar nicht auf das Schreiben zu reagieren. 
In einem Schreiben an den Rechtsanwalt empfehlen wir, sich gegen die Abmahnung zu wehren. Zum einen ist fraglich, ob mit Google Fonts personenbezogene Daten übermittelt werden. Das Landgericht Wiesbaden hat dies bereits verneint (Urteil vom 22.01.2022 (Az. 10 O 14/21)). Zum anderen besteht der Verdacht des Rechtsmissbrauchs. Auch bei einer Abmahnung durch Rechtsanwälte sollte keine voreilige Zahlung geleistet werden.
Der deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) hat dazu bereits eine Warnmeldung veröffentlicht, die Sie hier finden.
Update vom 30. November 2022: In den vergangenen beiden Wochen ist mit der Meur-Media Datenschutz ein weiterer Google-Fonts-Abmahner in Erscheinung getreten. Die Abmahnungen erfolgten ohne Vollmacht und die erforderliche namentliche Nennung des Auftraggebers. Inzwischen hat das Unternehmen mitgeteilt, dass diese Abmahnungen nicht weiter verfolgt werden. Eine Reaktion auf derartige Schreiben wäre ohnehin nicht erforderlich gewesen.