Recht und Steuern

Termine Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Fachmann/frau für Immobiliar­darlehens­vermittlung IHK"

Wer Immobiliardarlehen gewerbsmäßig vermitteln möchte, muss im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gemäß § 34i Gewerbeordnung (GewO) die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann unter anderem durch erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK erfolgen. Folgende Prüfungstermine sind voraussichtlich geplant:
Termine
Anmeldeschluss
11. Juni 2024*
13. Mai 2024
15. Oktober 2024*
16. September 2024
* Bitte beachten Sie, dass sich gegebenenfalls der Termin für den praktischen Prüfungsteil verschieben kann
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmeranzahl begrenzt ist.
Die Anmeldefrist endet 30 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Es bestehen keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen zur Sachkundeprüfung. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Unter bestimmten Bedingungen kann die Prüfung auf den schriftlichen Teil beschränkt werden.
Dazu muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
  •  Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsvermittler) oder
  •  Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34e Abs. 1 GewO (Versicherungsberater) oder
  •  Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1GewO (Finanzanlagenvermittler) oder
  •  Sie sind Inhaber einer Erlaubnis nach § 34h Abs. 1 GewO (Finanzanlagenberater) oder
  •  Sie besitzen einen Sachkundenachweis für eine der oben genannten Erlaubnisse
    (Geprüfte/-r Versicherungsfachmann/-frau IHK,
    Geprüfte/-r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK)
Die Prüfungsanmeldung ist verbindlich. Eine Abmeldung nach Anmeldeschluss kann nur schriftlich erfolgen und ist mit Gebühren verbunden. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung fällt die volle Prüfungsgebühr an.
Unseren Gebührentarif finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.