Verordnung über Kryptofondsanteile verkündet

Die Verordnung über Kryptofondsanteile (KryptoFAV) ist im Bundesgesetzblatt vom 17. Juni 2022, Teil I, Seite 868 f. veröffentlicht. Kryptofondsanteile sind elektronische Anteilscheine, die in ein Kryptowertpapierregister eingetragen sind.
Die Verordnung enthält die Definition von Kryptofondsanteilen und deren Anwendungsbereich, regelt die anwendbaren Vorschriften des Gesetzes für elektronische Wertpapiere sowie die registerführende Stelle. Die Verordnung ist am 18. Juni 2022 in Kraft getreten.
Die neue Verordnung über Kryptofondsanteile finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 40 KB).
Zudem hat die BaFin am 2. Juni 2022 ein Merkblatt „Hinweise zum Erlaubnisantrag für die Kryptowertpapierregisterführung“ veröffentlicht. Es enthält erste Hinweise für Unternehmen, welche Aspekte in den Erlaubnisverfahren aus Sicht der BaFin von besonderer Bedeutung sind.
Zielgruppe sind Unternehmen, die einen Erlaubnisantrag für die Kryptowertpapierregisterführung im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 8 Kreditwesengesetz (KWG) stellen wollen. Das Merkblatt ist diesem Rundschreiben als Anlage beigefügt.