Recht und Steuern

Internet-Impressum bei Erlaubnissen gemäß §§ 34d, f, h, i GewO

Für Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler sind zusätzliche Angaben im Internet-Impressum erforderlich.
Nach der Gewerbeordnung (GewO) bestehen grundsätzlich Erlaubnis- und Registrierungspflichten für Versicherungsvermittler (nach §§ 34d Absatz 1, 11a GewO), Versicherungsberater (nach §§ 34d Absatz 2, 11a GewO), Finanzanlagenvermittler (nach §§ 34f, 11a GewO), Honorar-Finanzanlagenberater (nach §§ 34h, 11a GewO) und Immobiliardarlehensvermittler (nach §§ 34i, 11a GewO). Dieses Merkblatt informiert über die Anforderungen, die sich hieraus für die Ergänzung des Internet-Impressums dieser Gewerbetreibenden ergeben.
Formulierungsbeispiele können Sie in unserem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 461 KB) unter weitere Informationen abrufen.
Weitergehende Informationen zur Impressumspflicht im Internet nach dem Telemediengesetz (TMG) können Sie dem Merkblatt „Der rechtliche korrekte Auftritt im Internet-Informationspflichten“ entnehmen.
Stand: Juli 2023