Erstinformationspflichten für Versicherungsvermittler/-berater, Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater
Versicherungsvermittler und -berater haben nach § 15 VersVermV gegenüber dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt bestimmte Informationspflichten zu erfüllen. Regelungen zur Art und Weise der Mitteilung der Erstinformation finden sich in § 16 VersVermV.
Auch Finanzanlagenvermittler sowie Honorar-Finanzanlagenberater treffen gemäß § 12 der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) Informationspflichten gegenüber dem Anleger, die vor der ersten Anlageberatung oder -vermittlung zu erfüllen sind.
Dieses Merkblatt bietet einen Überblick über die Erstinformationspflichten nach der VersVermV sowie der FinVermV. Formulierungsbeispiele für die Abfassung der Erstinformation finden Sie in dem folgenden Merkblatt.
1. ALLGEMEINES UND RECHTSGRUNDLAGEN
Den Wortlaut der in diesem Merkblatt genannten Rechtsvorschriften können Sie hier abrufen:
- Gewerbeordnung (GewO): http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/
- Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV): http://www.gesetze-im-internet.de/finvermv/
- Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV): http://www.gesetze-im-internet.de/versvermv_2018/
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG): http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/
- Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): http://www.gesetze-im-internet.de/vsbg/
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
- Telekommunikationsgesetz (TKG): http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/
-
Digitale-Dienste-Gesetz (DDG): https://www.ihk.de/ulm/recht-und-steuern/wirtschaft-und-recht/aktuelles/handlungsbedarf-fuer-webseitenbetreiber-das-ddg-ersetzt-das-tmg-6170642
2. ERSTINFORMATIONSPFLICHTEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND -BERATER
a) Erforderliche Angaben
Nach § 15 VersVermV muss ein Versicherungsvermittler oder -berater dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt folgende Angaben nach Maßgabe des § 16 VersVermV mitteilen:
1. seinen Familiennamen und Vornamen sowie - falls eine Eintragung im Handelsregister vorliegt seinen Firmennamen und ggf. den/die Firmennamen der Personenhandelsgesellschaft/-en (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG), sofern der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter in einer/mehreren Personenhandelsgesellschaft/-en tätig ist,
2. seine betriebliche Anschrift,
3. ob er
a) als Versicherungsmakler
aa) mit einer Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung oder
bb) mit Ausnahme von der Erlaubnispflicht nach § 34d Absatz 6 der Gewerbeordnung als produktakzessorischer Versicherungsmakler oder
aa) mit einer Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung oder
bb) mit Ausnahme von der Erlaubnispflicht nach § 34d Absatz 6 der Gewerbeordnung als produktakzessorischer Versicherungsmakler oder
b) als Versicherungsvertreter
aa) mit einer Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung oder
bb) nach § 34d Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 der Gewerbeordnung als gebundener Versicherungsvertreter oder
cc) mit Ausnahme von der Erlaubnispflicht nach § 34d Absatz 6 der Gewerbeordnung als produktakzessorischer Versicherungsvertreter oder
aa) mit einer Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung oder
bb) nach § 34d Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 der Gewerbeordnung als gebundener Versicherungsvertreter oder
cc) mit Ausnahme von der Erlaubnispflicht nach § 34d Absatz 6 der Gewerbeordnung als produktakzessorischer Versicherungsvertreter oder
c) als Versicherungsberater mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 2 der Gewerbeordnung
bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer gemeldet und in das Vermittlerregister nach § 34d Absatz 10 der Gewerbeordnung eingetragen ist und wie sich diese Eintragung überprüfen lässt,
4. ob er eine Beratung anbietet,
5. die Art der Vergütung, die er im Zusammenhang mit der Vermittlung erhält,
6. ob die Vergütung direkt vom Kunden zu zahlen ist oder als Provision oder sonstige Vergütung in der Versicherungsprämie enthalten ist,
7. ob er als Vergütung andere Zuwendungen erhält,
8. ob seine Vergütung aus einer Verknüpfung der in den Nummern 6 und 7 genannten Vergütungen besteht,
9. Anschrift, Telefonnummer sowie die Internetadresse der gemeinsamen Stelle im Sinne des § 11a Absatz 1 der Gewerbeordnung und die Registrierungsnummer, unter der er im Register eingetragen ist,
10. die unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen von über zehn Prozent, die er an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens besitzt,
11. die Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsun-ternehmens, die eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzen,
12. die Anschrift der Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern oder Versicherungsberatern und Versicherungsnehmern angerufen werden kann.
Erläuterung zu Ziffer 4:
Die Erstinformation muss die Information enthalten, ob eine Beratung angeboten wird. Da nach § 61 VVG auch für Versicherungsmakler und -vertreter grundsätzlich eine Beratungspflicht besteht, ist diese Angabe in die Erstinformation aufzunehmen.
Erläuterung zu den Ziffern 5 bis 8:
Darüber hinaus muss in der Erstinformation über die Art und Quelle der Vergütung informiert werden, d. h. ob die Vergütung direkt vom Kunden zu zahlen ist (Honorar) oder als in der Versicherungsprämie enthaltene Provision vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausbezahlt wird. Denkbar wäre auch eine Kombination aus beidem. Die Höhe der Vergütung hingegen muss nicht angegeben werden. Unter Zuwendungen im Sinne der Ziffer 7 sind alle Geldleistungen, wie Provisionen oder Gebühren, und alle geldwerten Vorteile zu verstehen.
Erläuterung zu Ziffer 9:
Die Telefonnummer der gemeinsamen Stelle im Sinne von § 15 Absatz 1 Nummer 9 VersVermV lautet: 0180 600 58 50. Eine gesetzeskonforme Preisangabe gemäß § 109 TKG für eine (0) 180-6er-Rufnummer kann wie folgt ausgestaltet sein: „20 Cent/Anruf“. Hinsichtlich der gemeinsamen Registerstelle im Sinne von § 11 Absatz 1 Nummer 9 VersVermV sind demnach folgende Angaben mitzuteilen:
DIHK \ Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50
(20 Cent/Anruf)
www.vermittlerregister.info
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50
(20 Cent/Anruf)
www.vermittlerregister.info
Erläuterung zu den Ziffern 10 und 11:
Unterhalb des Schwellenwertes von 10 % sind keine Angaben erforderlich.
Erläuterung zu Ziffer 12:
Als Schlichtungsstelle für die außergerichtliche Streitbeilegung im Sinne von § 15 Absatz 1 Nummer 12 VersVermV ist - je nach Tätigkeit – eine hierfür anerkannte Schlichtungsstelle anzugeben. Eine Liste der Verbraucherschlichtungsstellen vom Bundesamt der Justiz finden Sie hier.
Anerkannte Schlichtungsstellen sind z. B.:
- Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
- Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
- Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung, Postfach 10 14 24, 20009 Hamburg
- Universalschlichtungsstelle des Bundes – Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl
Versicherungsvermittler und -berater haben nach § 15 Absatz 2 VersVermV zudem sicherzustellen, dass auch ihre Mitarbeiter die ihnen über ihre Person obliegenden Mitteilungspflichten nach § 15 Absatz 1 VersVermV erfüllen.
Nach § 15 Absatz 3 VersVermV gelten die § 15 Absatz 1 und 2 VersVermV nicht für Tätigkeiten in Bezug auf Rückversicherungen und Versicherungsverträge über Großrisiken nach § 210 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes. Auch Versicherungsvermittler nach § 34d Absatz 8 GewO (sog. Annexvermittler) sind von dieser Regelung nicht betroffen.
b) Art und Weise der Information
Die Einzelheiten der Art und Weise der Information sind in § 16 VersVermV geregelt. Eine entsprechende Regelung findet sich in § 6a VVG.
Der Versicherungsnehmer muss beim Erstkontakt die Möglichkeit haben, die Information zur Kenntnis zu nehmen.
Die Mitteilung hat nach § 16 VersVermV im Einzelnen wie folgt erfolgen:
- in klarer, genauer und für den Versicherungsnehmer verständlicher Weise
- in einer Amtssprache des Mitgliedsstaats, in dem das Risiko belegen ist oder in dem die Verpflichtung eingegangen wird, oder in jeder ande¬ren von den Parteien vereinbarten Sprache und
- unentgeltlich.
Die Mitteilung kann
- auf Papier
- über einen anderen dauerhaften Datenträger als Papier, wenn die Nutzung des dauerhaften Datenträgers im Rahmen des getätigten Geschäfts angemessen ist und der Versicherungsnehmer die Wahl zwischen einer Auskunftserteilung auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger hatte und sich für diesen Datenträger entschieden hat, oder
- über eine Website,
- wenn der Zugang für den Versicherungsnehmer personalisiert wird oder
- wenn die Erteilung dieser Auskünfte über eine Website im Rahmen des getätigten Geschäfts angemessen ist,
- wenn der Versicherungsnehmer der Auskunftserteilung über eine Website zugestimmt hat,
- wenn dem Versicherungsnehmer die Adresse der Website und die dortige Fundstelle der Auskünfte elektronisch mitgeteilt wurden und
- wenn es gewährleistet ist, dass diese Auskünfte auf der Website so lange verfügbar bleiben, wie sie für den Versicherungsnehmer vernünftigerweise abrufbar sein müssen.
Andere dauerhafte Datenträger als Papier sind beispielsweise elektronische Speichermedien, wie CD-Roms, (externe) Festplatten, USB-Sticks, Computer-faxe oder E-Mails.
Der Mitteilungsweg über einen dauerhaften Datenträger oder über eine Website ist insbesondere dann angemessen, wenn der Versicherungsnehmer eine E-Mail-Adresse für die Zwecke des Geschäfts mitteilt.
Sofern der erste Geschäftskontakt telefonisch stattfand, hat die Erstinformation unmittelbar danach zu erfolgen. Daher sollten Versicherungsvermittler und -berater in einem solchen Fall die postalische Anschrift oder E-Mail-Adresse des Kunden erfragen und dem Versicherungsnehmer im Anschluss an das Telefonat die Erstinformation übermitteln.
c) Zeitpunkt
Hinsichtlich des maßgeblichen Zeitpunkts der Informationspflicht stellt § 15 VersVermV auf den „ersten Geschäftskontakt“ ab. Eine bloße Kontaktaufnahme seitens des Kunden zwecks Terminabsprache soll eine Informationspflicht hingegen noch nicht auslösen. Da die Grenzen zwischen bloßer Anbahnungsphase und erstem Geschäftskontakt fließend sind, empfiehlt es sich jedoch, den Informationspflichten nachzukommen, auch wenn dies ggf. noch nicht erforderlich ist.
3. ERSTINFORMATIONSPFLICHTEN FÜR FINANZANLAGENVERMITTLER UND HONORAR-FINANZANLAGENBERATER
Nach § 12 der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung treffen den Finanzanlagenvermittler sowie den Honorar-Finanzanlagenberater ebenfalls Informationspflichten gegenüber dem Anleger. Im Unterschied zu den Vorgaben des § 15 VersVermV, der eine Mitteilung der Angaben „beim ersten Geschäftskontakt“ vorsieht, ist bei 12 FinVermV der maßgebliche Zeitpunkt für die Erfüllung der Informationspflicht „vor der ersten Anlageberatung oder -vermittlung“. Eine bloße telefonische Kontakt-aufnahme zur Vereinbarung eines Beratungstermins führt demzufolge noch nicht dazu, dass die Informationspflichten zu erfüllen sind. Die Erstinformationspflichten tref-fen den Gewerbetreibenden grundsätzlich nur einmalig gegenüber dem Kunden. Bei wesentlichen Änderungen der Pflichtangaben sind diese jedoch erneut in aktueller Form mitzuteilen.
Ist der Gewerbetreibende sowohl Inhaber einer Erlaubnis nach § 34d GewO, als auch nach § 34f GewO oder § 34h GewO, kann er gemäß § 12 Absatz 2 FinVermV die Informationen in einem Dokument zusammenfassen, sofern sichergestellt ist, dass sämtliche Vorgaben nach der VersVermV und der FinVermV erfüllt sind.
Für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater besteht nach § 12 FinVermV nicht die Pflicht, die Telefonnummer der gemeinsamen Registerstelle anzugeben. Wird gleichwohl darauf hingewiesen, so sind die unter Ziffer 2 a) auf Seite 5 ausgeführten Angaben zu machen. Dasselbe gilt, wenn z. B. neben einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler besteht, da dann die Vorgaben des § 15 VersVermV einzuhalten sind.
Grundsätzlich sind die Informationen in Textform mitzuteilen. Nach § 126b BGB bedeutet Textform, dass „eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden“ muss.
Ein dauerhafter Datenträger ist nach § 126b Satz 2 BGB „jedes Medium, das
- es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist und
- geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben“.
Das Textende muss z. B. durch Nachbildung der Namensunterschrift des Erklärenden kenntlich gemacht werden.
Gemäß § 12 Absatz 3 FinVermV ist auch eine mündliche Mitteilung auf Wunsch des Anlegers zulässig. Die Angaben sind dem Anleger dann jedoch unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform zu übermitteln.
Nach § 12 FinVermV hat der Gewerbetreibende dem Anleger Folgendes mitzuteilen:
1. seinen Familiennamen und seinen Vornamen sowie - falls eine Eintragung im Handelsregister vorliegt - seinen Firmennamen und ggf. den Firmennamen der Personenhandelsgesellschaft/-en (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG), sofern der der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter in einer/mehreren Personenhandelsgesellschaft/-en tätig ist,
2. seine betriebliche Anschrift sowie weitere Angaben, die es dem Anleger ermöglichen, schnell und unmittelbar mit ihm in Kontakt zu treten; insbesondere eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer,
3. ob er ob er in das Register nach § 34f Absatz 5 in Verbindung mit § 11a Absatz 1 der Gewerbeordnung eingetragen ist
a) als Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 oder Nummer 3 der Gewerbeordnung oder
b) als Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach § 34h Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 und § 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 oder Nummer 3 der Gewerbeordnung,
4. wie sich die Eintragung nach Nummer 3 überprüfen lässt,
5. die Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen er Vermittlungs- oder Beratungsleistungen anbietet, sowie
6. die Anschrift der für die Erlaubniserteilung nach § 34f Absatz 1 oder § 34h Absatz 1 der Gewerbeordnung zuständigen Behörde sowie die Registrierungsnummer, unter der er im Register eingetragen ist.
Erläuterung zu den Ziffern 3, 4 und 6:
Der Finanzanlagenvermittler bzw. Honorar-Finanzanlagenberater muss den Anleger über den Umfang seiner Erlaubnis informieren, d. h. darüber, welche Finanzanlageprodukte er vermitteln bzw. zu welchen Finanzanlageprodukten er Beratungsleistungen anbieten darf. Zudem hat er dem Anleger die Internetseite des Vermittlerregisters (www.vermittlerregister.info) sowie seine Registrierungsnummer als Finanzanlagenvermittler bzw. Honorar-Finanzanlagenberater mitzuteilen, damit der Anleger die Eintragung überprüfen kann.
Der Finanzanlagenvermittler bzw. Honorar-Finanzanlagenberater muss den Anleger über den Umfang seiner Erlaubnis informieren, d. h. darüber, welche Finanzanlageprodukte er vermitteln bzw. zu welchen Finanzanlageprodukten er Beratungsleistungen anbieten darf. Zudem hat er dem Anleger die Internetseite des Vermittlerregisters (www.vermittlerregister.info) sowie seine Registrierungsnummer als Finanzanlagenvermittler bzw. Honorar-Finanzanlagenberater mitzuteilen, damit der Anleger die Eintragung überprüfen kann.
Darüber hinaus ist die Anschrift der Erlaubnisbehörde anzugeben. Die Industrie- und Handelskammern Ulm als zentrale Stelle hat die Aufgabe als Erlaubnisbehörde und somit auch als Aufsichtsbehörde übernommen. Finanzanlagenvermittler bzw. Honorar-Finanzanlagenberater mit Sitz im Kammerngebiet der IHK Ulm haben daher die Industrie- und Handelskammer Ulm, Olgastr. 95-101, 98073 Ulm, www.ulm.ihk24.de als zuständige Erlaubnisbehörde anzugeben.
Erläuterung zu Ziffer 5:
Nach § 12 Absatz 1 Nummer 4 FinVermV sind die Emittenten und Anbieter aufzuführen, zu deren Finanzanlageprodukten der Gewerbetreibende Vermittlungs- oder Beratungsleistungen anbietet. Die Vorgabe des § 12 Absatz 1 Nummer 4 FinVermV ist jedoch nicht so zu verstehen, dass der Gewerbetreibende jede einzelne Fonds- oder Kapitalverwaltungsgesellschaft anzugeben hat. Vielmehr wird es als ausreichend angesehen, wenn der Gewerbetreibende diejenigen Emissionshäuser bzw. Produktgeber in die Erstinformation aufnimmt, die seine Vertragspartner sind und deren Finanzanlagen er vertreibt bzw. zu deren Finanzanlagen er berät.
Nach § 12 Absatz 1 Nummer 4 FinVermV sind die Emittenten und Anbieter aufzuführen, zu deren Finanzanlageprodukten der Gewerbetreibende Vermittlungs- oder Beratungsleistungen anbietet. Die Vorgabe des § 12 Absatz 1 Nummer 4 FinVermV ist jedoch nicht so zu verstehen, dass der Gewerbetreibende jede einzelne Fonds- oder Kapitalverwaltungsgesellschaft anzugeben hat. Vielmehr wird es als ausreichend angesehen, wenn der Gewerbetreibende diejenigen Emissionshäuser bzw. Produktgeber in die Erstinformation aufnimmt, die seine Vertragspartner sind und deren Finanzanlagen er vertreibt bzw. zu deren Finanzanlagen er berät.
4. WEITERE INFORMATIONSPFLICHTEN AUS ANDEREN GESETZEN
Von den statusbezogenen Informationspflichten nach der VersVermV und der FinVermV sind die sich aus dem Telemediengesetz ergebenden Informationspflichten zu unterscheiden, die Gewerbetreibende bei der Gestaltung ihres Internet-Impressums zu beachten haben. Bitte beachten Sie hierzu unser Merkblatt „Internet-Impressum“, abrufbar unter https://www.ulm.ihk24.de/recht-und-steuern/vermittler/aktuelles/internet-impressum-bei-erlaubnissen-gemaess-34d-f-h-i-gewo-4645152.
Aus § 36 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) ergeben sich weitere Informationspflichten für Gewerbetreibende, die eine Website unterhalten oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden. Bitte beachten Sie auch die für alle Verbraucherverträge geltenden Pflichten nach § 37 VSBG im Falle des Auftretens einer Streitigkeit über einen solchen Vertrag, die nicht beigelegt werden konnte.
5. FORMULIERUNGSBEISPIELE FÜR DIE ERSTINFORMATION
a) Versicherungsvertreter mit Erlaubnis (tätig als Gesellschafter einer OHG; keine Beteiligungen nach § 15 Absatz 1 Nummer 10 und 11 VersVermV)
Erstinformation nach § 15, 16 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV):
1. Name und Anschrift
Max Mustermann
Hauptstraße 10
89073 Ulm
Tel.: 0731 123456 (nach der VersVermV nicht verpflichtend)
Fax: 0731 123457 (nach der VersVermV nicht verpflichtend)
E-Mail: Max@MustermannVersicherungen.de (Angabe nach der VersVermV
nicht verpflichtend)
Max Mustermann ist geschäftsführender Gesellschafter der Mustermann OHG.
2. Tätigkeitsart
Gemeldet bei der IHK Ulm als Versicherungsvertreter mit einer Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO).
3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Absatz 1 GewO und Eintragung im Vermittlerregister
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50
(20 Cent/Anruf)
Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) kann unter folgender Registrierungsnummer abgerufen werden: D-1A2B-3C456-78.
4. Beratungsleistung
Hinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte wird eine Beratung angeboten.
5. Vergütung
Für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler erhält Herr Mustermann eine Provision vom jeweiligen Versicherungsunternehmen, die in der Versicherungsprämie enthalten ist. Darüber hinaus erhält Herr Mustermann keine weiteren Zuwendungen.
6. Anschriften der Schlichtungsstellen
Bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern
können folgende Schlichtungsstellen angerufen werden:
- Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
- Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
b) Versicherungsvermittler-GmbH (Versicherungsvertreter mit Ausnah¬me von der Erlaubnispflicht; keine Beteiligungen nach § 15 Absatz 1 Nummer 10 und 11 VersVermV)
Erstinformation nach § 15, 16 der Verordnung über die Versicherungs-vermittlung und -beratung (VersVermV):
1. Name und Anschrift
Mustermann GmbH
Geschäftsführer: Max Mustermann
Hauptstraße 10
89073 Ulm
Tel.: 0731 123456 (nach der VersVermV nicht verpflichtend)
Fax: 0731 123457 (nach der VersVermV nicht verpflichtend)
E-Mail: Max@KfZ-Mustermann.de (Angabe nach der VersVermV nicht ver-
pflichtend)
2. Tätigkeitsart
Gemeldet bei der IHK Ulm als Versicherungsvertreter mit Ausnahme von der Erlaubnispflicht nach § 34d Absatz 6 der Gewerbeordnung (GewO) als produktakzessorischer Versicherungsvertreter.
3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Absatz 1 GewO und Eintragung im Vermittlerregister
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50
(20 Cent/Anruf)
Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) kann unter folgender Registrierungsnummer abgerufen werden: D-1A2B-3C456-78.
4. Beratungsleistung
Hinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte wird eine Beratung angeboten.
5. Vergütung
Für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler erhält die Mustermann GmbH eine Provision vom jeweiligen Versicherungsunternehmen, die in der Versicherungsprämie enthalten ist. Darüber hinaus erhält die Mustermann GmbH keine weiteren Zuwendungen.
6. Anschriften der Schlichtungsstellen
Bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern können folgende Schlichtungsstellen angerufen werden:
- Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
c) Versicherungsvermittler-GmbH (Versicherungsmakler, tätig als persönlich haftender Gesellschafter in einer GmbH & Co. KG; keine Beteiligungen nach § 15 Absatz 1 Nummer 10 und 11 VersVermV)
Erstinformation nach § 15, 16 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV):
1. Name und Anschrift
Muster-Verwaltungs GmbH
Geschäftsführer: Max Mustermann
Hauptstraße 10
89073 Ulm
Tel.: 0731 123456 (Angabe nach der VersVermV nicht verpflichtend)
Fax: 0731 123457 (Angabe nach der VersVermV nicht verpflichtend)
E-Mail: Max@MustermannVersicherungen.de (Angabe nach der VersVermV nicht verpflichtend)
Die Muster-Verwaltungs-GmbH ist geschäftsführende Gesellschafterin der Muster GmbH & Co. KG.
2. Tätigkeitsart
Gemeldet bei der IHK Ulm als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO).
3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Absatz 1 GewO und Eintragung im Vermittlerregister
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50
(20 Cent/Anruf)
Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) kann unter folgender Registrierungsnummer abgerufen werden: D-1A2B-3C456-78.
4. Beratungsleistung
Hinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte wird eine Beratung angeboten.
5. Vergütung
Für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler erhält die Muster-Verwaltungs GmbH eine Courtage vom jeweiligen Versicherungsunternehmen, die in der Versicherungsprämie enthalten ist. Darüber hinaus erhält die Muster-Verwaltungs GmbH keine weiteren Zuwendungen.
6. Anschriften der Schlichtungsstellen
Bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern kann folgende Schlichtungsstellen angerufen werden:
- Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung, Postfach 10 14 24, 20009 Hamburg
d) Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GewO (tätig als Gesellschafter einer OHG):
Erstinformation nach § 12 der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV):
1. Name und Anschrift
Max Mustermann
Hauptstraße 10
89073 Ulm
Tel.: 0731 123456
Fax: 0731 123457
E-Mail: Max@MustermannFinanzanlagen.de
Max Mustermann ist geschäftsführender Gesellschafter der Mustermann OHG.
2. Tätigkeitsart
Gemeldet bei der IHK Ulm als Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Gewerbeordnung (GewO).
3. Eintragung im Vermittlerregister
Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) kann unter folgender Registrierungsnummer abgerufen werden: D-F-155-A1B 2-34.
4. Emittenten und Anbieter
Max Mustermann bietet Vermittlungs- und Beratungsleistungen zu den Finanzanlagen der folgenden Emittenten und Anbieter an:
5. Erlaubnisbehörde
Industrie- und Handelskammer Ulm, Olgastr. 95-101, 89073 Ulm, www.ulm.ihk24.de.
Industrie- und Handelskammer Ulm, Olgastr. 95-101, 89073 Ulm, www.ulm.ihk24.de.
e) Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach § 34h Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 GewO und § 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 GewO (tätig als Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintragung):
Erstinformation nach § 12 der Verordnung über die Finanzanlagenver-mittlung (FinVermV):
1. Name und Anschrift
Max Mustermann
Hauptstraße 10
89073 Ulm
Tel.: 0731 123456
Fax: 0731 123457
E-Mail: Max@MustermannFinanzanlagen.de
2. Tätigkeitsart
Gemeldet bei der IHK Ulm als Honorar-Finanzanlagenberater mit einer Erlaubnis nach § 34h Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 und § 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 der Gewerbeordnung (GewO).
3. Eintragung im Vermittlerregister
Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) kann unter folgender Registrierungsnummer abgerufen werden: D-H-155-A1B 2-34.
4. Emittenten und Anbieter
Max Mustermann bietet Beratungsleistungen zu den Finanzanlagen der folgenden Emittenten und Anbieter an:
5. Erlaubnisbehörde
Industrie- und Handelskammer Ulm, Olgastr. 95-101, 89073 Ulm, www.ulm.ihk24.de.
Industrie- und Handelskammer Ulm, Olgastr. 95-101, 89073 Ulm, www.ulm.ihk24.de.
f) Finanzanlagenvermittler-GmbH mit Erlaubnis nach § 34f Absatz 1
Satz 1 Nummer 2 und Nummer 3 GewO, die zusätzlich eine Inhaberin einer Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 GewO als Versicherungsmakler ist; keine Beteiligungen nach § 15 Absatz 1 Nummer 10 VersVermV):
Erstinformation nach § 15, 16 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) sowie nach § 12 der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV):
1. Name und Anschrift
Mustermann GmbH
Geschäftsführer: Max Mustermann
Hauptstraße 10
89073 Ulm
Tel.: 0731 123456
Fax: 0731 123457
E-Mail: Max@Mustermann.de
2. Tätigkeitsart
- Gemeldet bei der IHK Ulm als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO).
- Gemeldet bei der IHK Ulm als Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 und Nummer 3 der Gewerbeordnung (GewO).
3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Absatz 1 GewO und Eintragung im Vermittlerregister
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50
(20 Cent/Anruf)
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50
(20 Cent/Anruf)
Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) kann unter folgenden Registrierungsnummern abgerufen werden:
- D-1A2B-3C456-78 (für § 34d GewO)
- D-F-155-A1B 2-34 (für § 34f GewO)
4. Erlaubnisbehörde
Industrie- und Handelskammer Ulm, Olgastr. 95-101, 89073 Ulm, www.ulm.ihk24.de
Industrie- und Handelskammer Ulm, Olgastr. 95-101, 89073 Ulm, www.ulm.ihk24.de
5. Emittenten und Anbieter
Die Mustermann-GmbH bietet Vermittlungs- und Beratungsleistungen zu den Finanzanlagen der folgenden Emittenten und Anbieter an:
6. Beratungsleistung
Hinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte wird eine Beratung angeboten.
7. Vergütung
Für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler erhält die Mustermann GmbH eine Courtage vom jeweiligen Versicherungsunternehmen, die in der Versicherungsprämie enthalten ist. Darüber hinaus erhält die Mustermann GmbH keine weiteren Zuwendungen.
Hinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte wird eine Beratung angeboten.
7. Vergütung
Für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler erhält die Mustermann GmbH eine Courtage vom jeweiligen Versicherungsunternehmen, die in der Versicherungsprämie enthalten ist. Darüber hinaus erhält die Mustermann GmbH keine weiteren Zuwendungen.
8. Anschriften der Schlichtungsstellen
Bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern kann folgende Schlichtungsstellen angerufen werden:
- Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung, Postfach 10 14 24, 20009 Hamburg
Hinweis:
Die Informationen und Auskünfte der IHK Ulm sind ein Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z. B. durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.
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Quelle: IHK für München und Oberbayern