Muster der Lohnsteuer-Anmeldung
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesfinanzministerium (BMF) das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2025 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 524 KB)bekannt gemacht.
Die Bekanntmachung vom 24. September 2024 (BStBl I Seite 1262) wurde gleichzeitig aufgehoben.
Entsprechend dem geänderten Muster ist zusätzlich zu den in Nummer 9 bescheinigten Versorgungsbezügen jeweils unter Nummer 30 des Ausdrucks das Kalenderjahr des Versorgungsbeginns anzugeben (BMF vom 5. September 2024, Tz. 16 b, BStBl I S. 1255).
Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann grds. vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.
Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind außerdem die Vorgaben im BMF Schreiben vom 5. September 2024 zu beachten.
Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann grds. vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.
Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind außerdem die Vorgaben im BMF Schreiben vom 5. September 2024 zu beachten.
Stand: März 2025