Recht und Steuern

Ukraine: Steuerliche Identifikationsnummer für Geflüchtete

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat Hinweise in deutscher und ukrainischer Sprache zur Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) für Geflüchtete aus der Ukraine veröffentlicht.
Das BZSt informiert in den Hinweisen über:
  • Steuerpflicht
  • Erstvergabe
  • Erneute Mitteilung der IdNr durch das BZSt
  • ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale)
  • Kindergeld
Das BZSt ist für die Vergabe der IdNr zuständig. Jeder Person, die in der Bundesrepublik Deutschland steuerpflichtig ist, wird eine IdNr zugeteilt. Die Vergabe einer IdNr sagt nichts über den aufenthaltsrechtlichen Status einer Person oder die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit aus, sondern erfolgt ausschließlich aufgrund steuerrechtlicher Bestimmungen.
Stand Mai 2022