Streitschlichtung nach der Schiedsgerichtsordnung
Das Schiedsgericht ist eine Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Konflikte und Auseinandersetzungen zwischen Kaufleuten sind die Ausnahme, nicht die Regel. Doch manchmal lässt sich selbst ein Rechtsstreit nicht vermeiden, der Gang zum Gericht wird unausweichlich.
Es muss allerdings nicht zwingend ein staatliches Gericht sein, das eine Auseinandersetzung beilegt. Gerade für Kaufleute bietet sich im Streitfall durch die Vereinbarung der Anrufung eines Schiedsgerichts die Möglichkeit eines nicht öffentlichen Gerichtsverfahren an, bei dem beide Parteien die Richter selbst benennen können, die nicht nur über die spezifische juristischen Kenntnisse und das wirtschaftliche Hintergrundwissen verfügen, sondern ggf. auch das notwendige technische Fachwissen abdecken und die erforderlichen Sprachkenntnisse haben.
Das Schiedsgericht tritt zügig zusammen und trifft die Entscheidungen in einer einzigen Instanz. Lästige Zeitverzögerungen durch Berufungsinstanzen gibt es nicht. Ein wichtiges Ziel der Verhandlung stellt die gütliche Beilegung des Streits dar. Im Gegensatz zum ebenfalls von unserer IHK angebotenen Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten sind Entscheidungen eines von den Parteien vertraglich vereinbarten Schiedsgerichts bindend und können für vollstreckbar erklärt werden. Das Schiedsgericht ist also eine realistische, den staatlichen Gerichten gegenüber juristisch gleichwertige und gleichberechtigte Alternative, die jedem Kaufmann offen steht.
Die IHK Ulm ist Mitglied der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) und verweist in ihrer Schiedsgerichtsordnung grundsätzlich auf das Verfahren vor der DIS.
Die Schiedsgerichtsordnung der IHK Ulm (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 29 KB) haben wir für Sie als Download bereit gestellt.