Recht und Steuern

Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Während der Corona-Pandemie hatte sich die Krankschreibung per Telefon bewährt. Nach mehrmaliger Verlängerung war sie am 31. März 2023 ausgelaufen. Seit dem 7. Dezember 2023 ist es nun wieder möglich, sich bei einer leichten Atemwegserkrankung per Telefon von seinem Arzt krankschreiben zu lassen. 
Die gilt allerdings nur für Patientinnen und Patienten, die in der Praxis bekannt sind und bei Krankheiten ohne schwere Symptome. Eine Krankschreibung ist für fünf Kalendertage möglich. Ärztinnen und Ärzte stellen hierfür am Telefon Fragen zu den Beschwerden und entscheiden dann, ob eine Krankschreibung telefonisch erfolgen kann oder doch eine Untersuchung in der Praxis nötig ist. 
Die Krankschreibung kann telefonisch nicht verlängert werden. Wer eine Folgebescheinigung benötigt, muss die Praxis aufsuchen. Wurde die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch während eines Praxisbesuchs ausgestellt, kann diese Krankschreibung per Telefon verlängert werden. 
Stand: Dezember 2023
Quelle: IHK Trier