BAG-Urteil: Sonderkündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 3. April 2025 (Az.: 2 AZR 156/24) den Sonderkündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen gestärkt. Demnach ist eine Kündigungsschutzklage auch dann nachträglich zulässig, wenn die betroffene Frau erst nach Ablauf der regulären dreiwöchigen Klagefrist durch eine ärztliche Untersuchung von ihrer Schwangerschaft erfährt. Ein zuvor durchgeführter positiver Schwangerschaftstest reicht laut BAG nicht aus, um die Frist in Gang zu setzen. Entscheidend ist die ärztliche Feststellung der Schwangerschaft, ab der die Arbeitnehmerin zwei Wochen Zeit hat, Klage einzureichen. https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-156-24/