International

Ukraine hebt das Moratorium für Steuerprüfungen auf

Ab dem 8. Dezember 2023 werden bei Unternehmen, die bestimmte Voraussetzungen aus dem Jahr 2021 erfüllen, planmäßige Steuerprüfungen durchgeführt.
Dies gilt für Unternehmen:
  • deren Körperschaftsteuer, verglichen mit anderen Unternehmen der Branche, um 50 Prozent niedriger angesetzt ist;
  • deren Steuerforderung doppelt so hoch wie die bestehenden Verbindlichkeiten ist;
  • deren Gesamtbetrag, der in der Steuererklärung angegebenen Ausgaben 75 Prozent oder mehr des angegebenen Jahresumsatzes (bei einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Hrywnja (ca. 252.700 Euro)) beträgt;
  • deren Angestelltenlöhne unter dem Branchendurchschnitt in der jeweiligen Region liegen.
Den kompletten Artikel können Sie auf der Seite der GTAI lesen.
Quelle: GTAI
Stand: Dezember 2023