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Bosnien und Herzegowina: neuer Schwellenwert für Umsatzsteuer

Ausländische und inländische Unternehmen, die in Bosnien und Herzegowina einen bestimmten Umsatz erzielen, müssen sich als umsatzsteuerpflichtige Unternehmen registrieren lassen.
Bisher lag die Registrierungsschwelle bei einem Umsatz von 50.000 Konvertible Mark (ca. 25.5655 Euro). Ab dem 2. Dezember 2023 liegt die Umsatzschwelle für die Registrierung bei 100.000 KM (ca. 51.129 Euro).
Den gesamten Artikel dazu und weitere hilfreiche Informationen finden Sie unter diesem Link.
Quelle: GTAI
Stand: November 2023