BGH-Urteil zu Kundenanlagen
Urteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 13.05.25 klargestellt, dass Leitungsanlagen, die der Weiterleitung von Elektrizität an – dafür bezahlende – Letztverbraucher dienen, nicht als Kundenanlagen gemäß § 3 Nr. 24a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) einzustufen sind.
Vielmehr handelt es sich in diesen Fällen um Verteilernetze im Sinne von Art. 2 Nr. 28 der EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie.
Vielmehr handelt es sich in diesen Fällen um Verteilernetze im Sinne von Art. 2 Nr. 28 der EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie.
Das hier verlinkte Urteil folgt damit der Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024 (C-293/23).
Wer vor Ort Strom produziert und über eigene Leitungen an mehrere Endkunden verkauft, betrieb bisher ein privilegiertes Kundenanlagen-Modell.
Dies wird nach dem Urteil des BGH bald nicht mehr möglich sein. Der Betreiber muss künftig die vollen regulatorischen Pflichten (z.B. Netzgebühren, dokumentarische Anforderungen etc.) erfüllen.
Dies wird nach dem Urteil des BGH bald nicht mehr möglich sein. Der Betreiber muss künftig die vollen regulatorischen Pflichten (z.B. Netzgebühren, dokumentarische Anforderungen etc.) erfüllen.
Die Rechtsbeschwerde einer Anlagenbetreiberin wurde zurückgewiesen. Sie hatte unter Berufung auf den Kundenanlagenstatus eine vereinfachte Abrechnungsform über Unterzähler (Summenzählermodell) gefordert.
Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf Betreiber dezentraler Energieversorgungsstrukturen, insbesondere im Bereich von Quartierslösungen, Mieterstrommodellen und Campusnetzen, aber auch beispielsweise bei Industrieparks oder Einkaufszentren.
Die Bundesregierung muss nun durch eine europarechtskonforme Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für Klarheit sorgen. Dies dürfte jedoch etliche Monate in Anspruch nehmen.
Ergebnis Kurzumfrage
Vor diesem Hintergrund hat die DIHK im März bundesweit Unternehmen zum Thema befragt.
Das Ergebnis finden Sie unter unter “Weitere Informationen” als pdf-Datei.
Die Rückmeldungen aus den Betrieben zeigen, dass mehr als die Hälfte davon eine Kundenanlage betreibt – vielfach sogar unbewusst.
Das Ergebnis finden Sie unter unter “Weitere Informationen” als pdf-Datei.
Die Rückmeldungen aus den Betrieben zeigen, dass mehr als die Hälfte davon eine Kundenanlage betreibt – vielfach sogar unbewusst.
Stand: Juni 2025