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Neues Förderprogramm „EnergizeBW“
Die Förderung soll Unternehmen im Anschluss an die Erstellung eines Transformationsplans bei der planerischen Vorbereitung der Umsetzung konkreter Maßnahmen unterstützen. Das Vorhandensein eines Transformationsplans ist aber keine Fördervoraussetzung.
Angestrebt werden Energiefahrpläne mit ganzheitlichem energiesystemischem Ansatz. Das bedeutet, konkrete Potenziale zur Energieeinsparung, die Nutzung von Abwärme, Wärme- und Kältegewinnung für Produktionsprozesse sowie Stromproduktionspotenziale und Speichermöglichkeiten sollen untersucht und in Richtung Projektumsetzung gebracht werden.
Wer und was wird gefördert?
Gefördert werden externe Beratungsdienstleistungen an einem Standort in Baden-Württemberg, die nicht im Rahmen einer Bundesförderung gefördert werden. Die Förderquote für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, für die anderen Unternehmen 30 Prozent. Der maximal mögliche Zuschuss liegt bei 50.000 Euro. Förderfähig sind auch gemeinnützige Organisationen, soziale und gesundheitliche Einrichtungen, Kultureinrichtungen oder Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen.
Bis Mitte Dezember Antrag stellen
Anträge können ab sofort bis zum 15. Dezember, 18 Uhr, gestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Stichtagen (15. Juni, 15. September, 15. Dezember).
Kontakt
IHK Ulm
Olgastraße 95-101
89073 Ulm
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Tel. 0731 173-0
E-Mail: info@ulm.ihk.de
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