die WIRTSCHAFT | Das Magazin
Nr. 6797482
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Trends & Hintergründe

Fake-Shops: Gefahr für Verbraucher und die regionale Wirtschaft

Die Industrie- und Handelskammern warnen: Fake-Shops sind keine Einzelfälle, sondern ein ernstzunehmendes Risiko für Verbraucher und auch für Unternehmen in der Region.
Bei Fake-Shops handelt es sich um Online-Shops, die optisch professionell wirken und mit vermeintlich attraktiven Angeboten locken, wie etwa Markenware zu „Schnäppchenpreisen“. Tatsächlich liefern diese Shops häufig gar keine Ware oder nur Ware mit minderwertiger Qualität. Es handelt sich dabei nie um Originalwaren. Dabei ahmen die Fake-Shops die Internetauftritte namhafter Markenhersteller täuschend echt nach, verändern dabei Designs oder Marken nur minimal. Dies ist durch Verbraucher nur schwer zu erkennen und weckt dadurch leider das Vertrauen des Kunden in den entsprechenden Web-Shop.

Wie erkennt man Fake-Shops?

Typische Anzeichen für Fake-Shops sind sehr niedrige Preise oder besonders attraktive Rabatte für Markenware. Schaut man sich die Shops genauer an, findet man im Impressum meist unzureichende oder fehlende gesetzliche Pflichtangaben. Ein weiterer Hinweis findet sich in der Internetdomain. Diese wird oft durch regionale Zusätze, wie beispielsweise -de.com, -germany.com oder ähnliches ergänzt. Auch kommen generische Namen zum Einsatz – das heißt, es wird eine Produktkategorie an den Markennamen gehängt oder Zahlencodes werden entsprechend ergänzt. Oft sind es aber auch einfach nur andere Domain-Endungen wie zum Beispiel .org, .shop, .store oder .xyz, die auf den Markennamen folgen. Besonders betroffen sind die Bereiche für Elektronikprodukte oder auch Markenkleidung.

Wirtschaftliche Auswirkungen für Verbraucher und Unternehmen

Verbraucher erleiden durch die Bestellung über einen Fake-Shop in erster Linie einen finanziellen Schaden, entweder durch Nichtlieferung eines bestellten Produkts oder die Lieferung eines qualitativ minderwertigen Fake-Produkts. Weiter haben die Verbraucher im Bestellprozess personenbezogene Daten übermittelt, die je nach Zahlungsmethode auch die Kreditkartendaten betreffen können.
Für die Markenhersteller entsteht durch solche Fake-Shops primär ein Imageschaden und ein Vertrauensverlust durch die Kunden, da das Fake Produkt oft nicht direkt als solches erkannt wird und der Qualitätsmangel dann negativ auf den Markenhersteller zurückfällt. Auch der finanzielle Schaden, der entsteht, wenn bei den Fake-Shops zu deutlich geringeren Preisen angeboten wird, ist dabei nicht zu vernachlässigen.
Besonders kritisch ist, dass ein großer Teil der gefälschten Produkte nicht nur formal gegen die in Europa und Deutschland geltenden Vorschriften zur Produktsicherheit verstößt, sondern viele davon auch echte Gefahren für die Käufer mit sich bringen. Dies reicht von Stromschlaggefahr bei elektrischen Produkten über die Verwendung verbotener Chemikalien, die über die Haut aufgenommen werden, bis hin zu Umweltbelastungen bei der Entsorgung. Die Marktüberwachungsbehörden gehen immer wieder gegen solche Shops vor, kommen aber durch die schiere Anzahl an ihre Grenzen.

Handlungsmöglichkeiten für betroffene Unternehmer oder Verbraucher

Betroffene Unternehmen oder auch Verbraucher sollten einen entsprechenden Fake-Shop immer direkt bei der Polizei anzeigen. Auch können diese bei der Verbraucherzentrale oder dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeldet werden. Bei erfolgter Bestellung und je nach Art der Bezahlart sollte mit dem Bezahlinstitut Kontakt aufgenommen werden. Betroffene Markenhersteller sollten zudem das Stellen einer Strafanzeige in Erwägung ziehen, da der Tatbestand des Betruges durch Fake-Shops erfüllt wird. Werden durch die Betreiber des Fake-Shops unbefugt Markenzeichen oder andere gewerbliche Schutzrechte übernommen, kann aus diesen ebenfalls gegen die Rechtsverletzung vorgegangen werden.

Angebote und Sensibilisierung

Die IHKs Bodensee-Oberschwaben und Ulm bieten Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Reihe von Informations- und Beratungsangeboten:
• Regelmäßige Informationen über den Newsletter, Artikel oder Leitfäden zum Thema IT-Sicherheit und Cybercrime oder entsprechende Pressemeldungen bei Häufungen in der Region, 10-Punkte-Plan für einen fairen E-Commerce der DIHK www.dihk.de/de/themen-und-positionen/wirtschaftspolitik/ handel/fuer-einen-fairen-e-commerce--127106
• Kooperationen im Rahmen von Initiativen zum Schutz geistigen Eigentums und Markenrechts, zum Beispiel der „Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie” als Anlaufstelle für Unternehmen
• Im Bereich Cyberkriminalität gibt es ergänzende Materialien und Factsheets, zum Beispiel seitens der Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg, die unter anderem auch Fake-Shops betreffen.
WAB
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