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Sachverständige beschäftigen sich mit KI

Jakob Stöber von Pexon Consulting aus Erfurt erläuterte Begriffe und Funktionsweise der Künstlichen Intelligenz (KI) und zeigte, wie Sachverständige KI in ihrer täglichen Arbeit nutzen können – etwa bei der Erstellung eines Berichts auf Basis der Tonspur eines Videos von einer Baustellenbegehung.
Zudem sei es möglich, die Nutzung der KI auf vorgegebene Dokumente, wie Normen, als Recherchegrundlage zu beschränken. Stöber wies jedoch auch auf potenzielle Gefahren hin, beispielsweise durch künstlich erzeugte Bilder, mit denen im Bauwesen der Eindruck von Schimmelbefall erweckt werden könnte, obwohl dieser in der Realität nicht existiert. Er betonte abschließend, dass KI die fachliche Bewertung eines Sachverständigen nicht ersetzen könne.

Plausibilität immer prüfen

Holger Morgenstern, selbst Sachverständiger, wies darauf hin, dass die Nachvollziehbarkeit der von einer KI erhaltenen Ergebnisse stets im jeweiligen Kontext betrachtet und auf Plausibilität geprüft werden müsse. Auch den Aspekt der Nachhaltigkeit beim Einsatz von KI sprach er an: Der Energiebedarf von KI sei sehr hoch. Dem könne man etwa durch eine effizientere Programmierung entgegenwirken.

E-Akte hat Vorteile, aber auch Tücken

Christoph Sippel, Richter am Landgericht Ravensburg, sprach über die E-Akte. Sie sei sehr hilfreich bei Akteneinsichtsgesuchen, berge aber auch Nachteile, da die Blattnummerierungen sich bei Gericht und bei der Akteneinsicht unterschieden. Auch sei die Übermittlung von größeren Dokumenten bei Gericht oft noch problematisch.
WAB