Leistungsbilanz 2018-2023
Finanzentwicklung - 2022: Das Jahr der Zeitenwende
Das auch im Jahr 2022 die Corona-Pandemie noch ein Thema war trat mit einem Paukenschlag in den Hintergrund. Der Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine am 24. Februar steht für eine neue beispiellose Krisensituation.
Der Westen reagierte mit Sanktionen und große Teile der Wirtschaft sah sich mit neuen Lieferkettenschwierigkeiten konfrontiert, während insbesondere Energiepreise in ungeahnte Höhen stiegen. Die damit einhergehende stark steigende Inflationsrate veranlasste die Europäische Zentralbank in mehreren Schritten den Leitzins anzuheben. Mit den Anschlägen auf die Erdgaspipelines Nord Stream 1 und 2 spitzte sich die Energieversorgungslage weiter zu. Die Angst vor Produktionsausfällen durch Versorgungsengpässe und nicht mehr bezahlbare Energie drängte den Fachkräftemangel in den Hintergrund und ließ insbesondere die energieintensive Wirtschaft sorgenvoll ins neue Jahr blicken.
Ein weiteres von Unsicherheiten geprägtes Jahr machte die Wirtschaftsplanung zu einer großen Herausforderung. Die Auswirkungen auf die Ertragslage der Unternehmen und damit auf die IHK-Beiträge ließ sich kaum seriös abschätzen. Die sprunghaft ansteigende Inflation belastete insbesondere diejenigen Unternehmen, die nicht in der Lage waren, gestiegene Erzeugerpreise eins zu eins an ihre Kunden weiterzugeben.
Die Beitragseinnahmen zeigten sich im Jahr 2022 noch stabil, wenngleich am Ende des Jahres nicht wenige Unternehmen, insbesondere aufgrund der unklaren Energieversorgungslage über die Wintermonate, mit rückläufigen Erträgen rechneten. Die tatsächlichen Auswirkungen auf die IHK-Beiträge werden sich erst in den kommenden Jahren nach der Festsetzung der Ertragswerte durch die Finanzbehörden zeigen.
Beendet hat die IHK Ulm einen seit 2016 andauernde Rechtsstreit, in dem sie keine weiteren Rechtsmittel eingelegt hat. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte Ende Oktober 2022 in zweiter Instanz einen Beitragsbescheid aus 2016 aufgehoben. Im Ergebnis hat die Vollversammlung in Ihren Beschlüssen zu den Wirtschaftsplänen 2022 und 2023 nicht nur dem Urteil Rechnung getragen, sondern daneben beschlossen, dass in den aktuell herausfordernden Zeiten die IHK-Beiträge stabil bleiben und der Umlagehebesatz auch 2023 unverändert bei 0,15% liegt.
Voraussichtliches Ergebnis zum 31.12.2022 *)
|
T €
|
1. Erträge aus IHK-Beiträgen
|
10.470
|
2. Erträge aus Gebühren
|
1.832
|
3. Erträge aus Entgelten
|
2.593
|
4. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen
und unfertigen Leistungen |
0
|
5. Andere aktivierte Eigenleistungen
|
0
|
6. Sonstige betriebliche Erträge
|
1.137
|
Summe Betriebserträge
|
16.032
|
Betriebsaufwendungen
|
|
7. Materialaufwand
|
|
a. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren |
376
|
b. Aufwendungen für bezogene Leistungen
|
2.429
|
8. Personalaufwand
|
|
a. Gehälter
|
6.122
|
b. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung |
1.075
|
9. Abschreibungen
|
545
|
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen
|
5.797
|
Summe Betriebsaufwendungen
|
16.344
|
Betriebsergebnis
|
-312
|
11. Erträge aus Beteiligungen
|
0
|
12. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen
des Finanzanlagevermögens |
1
|
13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
|
12
|
14. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf
Wertpapiere des Umlaufvermögens |
0
|
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
|
310
|
Finanzergebnis
|
-297
|
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
|
-609
|
16. Außerordentliche Erträge
|
0
|
17. Außerordentliche Aufwendungen
|
0
|
Außerordentliches Ergebnis
|
0
|
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
|
0
|
19. Sonstige Steuern
|
21
|
20. Jahresergebnis
|
-630
|
21. Ergebnisvortrag
|
5.264
|
22. Zu-/Abnahme des Sonstigen Eigenkapitals
|
1.540
|
23. Ergebnis – vor Verwendung
|
6.174
|
*) Hochrechnung zum 15.02.2023
Vergleich Bilanzen in der Vollversammlungsperiode 2018 bis 2023
Bilanz 2018 – Planbilanz 2023 *)
Schon im Laufe der Periode 2018 bis 2023 hat die Vollversammlung der IHK Ulm mit Blick auf die bundesweite Rechtsprechung der vergangenen Jahre Ende 2019 Anpassungen am Finanzstatut vorgenommen, um noch klarer zum Ausdruck zu bringen, dass die Vollversammlung den gesetzlich eingeräumten weiten Gestaltungsspielraum der Selbstverwaltungskörperschaft ausfüllt und mit Ihren Beschlussfassungen zur Wirtschaftsplanung ihr Etatrecht wahrnimmt.
Teil dieser Weiterentwicklung ist es, dass der oft in Verwaltungsgerichtsverfahren irritierende Begriff der Rücklagen nicht mehr auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen wird, da diese Begrifflichkeit häufig als Vermögen in liquidierbarer Form oder flüssige Mittel missverstanden wurde. Diese Sichtweise hat ihren Ursprung in der kameralen Buchführung der öffentlichen Haushalte. Seit Einführung der doppischen Buchführung im Jahr 2003 ist bei der IHK Ulm, genau wie bei Unternehmen, das Vermögen inklusive liquider Mittel auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Die Passivseite stellt lediglich die Mittelherkunft (Eigen- oder Fremdkapital) dar.
Aktiva
|
2018 (T €)
|
2023 (T €)
|
A. Anlagevermögen
|
19.279
|
14.334
|
B. Umlaufvermögen
|
11.006
|
11.413
|
C. Rechnungsabgrenzungsposten
|
85
|
242
|
D. Aktiver Unterschiedbetrag aus der Vermögensrechnung
|
0
|
0
|
Summe Aktiva
|
30.370
|
25.989
|
Passiva
|
2018 (T €)
|
2023 (T €)
|
A. Eigenkapital
|
18.963
|
15.400
|
B. Sonderposten
|
288
|
223
|
C. Rückstellungen
|
8.025
|
8.178
|
D. Verbindlichkeiten
|
1.882
|
700
|
E. Rechnungsabgrenzungsposten
|
1.212
|
1.488
|
Summe Passiva
|
30.370
|
25.989
|
*) Hochrechnung zum 23.03.2023
Geprüfte Jahresabschlüsse 2018-2021