Finanzstatut der IHK Ulm inklusive Anlagen vom 3. Dezember 2019
Das Finanzstatut gilt ab 1. Januar 2020 und regelt die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans (Wirtschaftsführung) sowie die Rechnungslegung und die Abschlussprüfung der IHK Ulm.