IHK Ulm

Finanz- und Steuerausschuss berät über Zukunft der Erbschaftsteuer - Planungssicherheit und Übergangsfristen im Fokus

Die Erbschaftsteuer und Ihre Auswirkungen auf die Unternehmensnachfolge standen im Mittelpunkt der Sitzung des Ausschusses Finanz- und Steuerfragen der IHK Ulm am 21. April 2026. Anlass der Befassung ist die derzeit große Verunsicherung vieler Unternehmen. Hintergrund ist ein anhängiges Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das prüft, ob die steuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen – die sogenannten Verschonungsregeln – mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Eine Entscheidung wird für 2026 erwartet, während parallel auf politischer Ebene bereits Reformüberlegungen diskutiert werden, die erhebliche Auswirkungen auf Unternehmensnachfolgen haben könnten.
Die Erbschaftsteuer ist eine reine Ländersteuer und stellt auch für Baden-Württemberg eine relevante Einnahmequelle dar. Im Jahr 2024 flossen dem Land rund 1,2 Milliarden Euro zu. Gemessen am gesamtstaatlichen Steueraufkommen nimmt sie jedoch nur einen vergleichsweisen geringen Anteil ein.
„Wir brauchen rechtssichere und planbare Regelungen“, so Prof. Dr. Brigitte Zürn, Vorsitzende des Ausschusses und Vizepräsidentin der IHK Ulm. „Komplexe Bewertungsverfahren, umfangreiche Nachweispflichten und lange Phasen der Rechtsunsicherheit stellen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen.“
Neben den Ausschussmitgliedern nahmen auch Vertreter der Finanzverwaltung sowie der DIHK an der Ausschusssitzung teil, wobei die Frage der künftigen Ausgestaltung der Erbschaftsteuer im Mittelpunkt der Diskussion stand.
Die Ausschussmitglieder waren sich einig: Die bewährte Verschonung von betrieblich genutztem Vermögen muss erhalten bleiben.
handlungsfähig bleiben und nicht durch hohe Steuerzahlungen in Liquiditätsprobleme geraten. „Die Erbschaftsteuer darf nicht dazu führen, dass Betriebe verkauft oder zerschlagen werden müssen, nur um eine Steuerforderung zu begleichen“, betonte Petra Engstler-Karrasch, Hauptgeschäftsführerin der IHK Ulm. „Die Verschonung von Betriebsvermögen ist kein Privileg, sondern ein Instrument zum Schutz von Arbeitsplätzen und zur Sicherung der wirtschaftlichen Basis unseres Landes. Der Erhalt der Arbeitsplätze ist die Gegenleistung der Betriebsübernehmer für die begünstigte Unternehmensübertragung.“
Besonders nachdrücklich hob der Ausschuss die Bedeutung großzügiger Übergangsfristen und verlässlicher Rahmenbedingungen hervor. „Unternehmen brauchen Planungssicherheit, gerade wenn es um langfristige Nachfolgeentscheidungen geht. Diese werden häufig über viele Jahre vorbereitet – stabile und nachvollziehbare Regeln sind daher unerlässlich“, erklärte Prof. Dr. Brigitte Zürn.
Der Ausschuss Finanz- und Steuerfragen wird die weiteren Entwicklungen aufmerksam begleiten und sich weiterhin konstruktiv in die politische Diskussion einbringen, mit dem Ziel einer verlässlichen und praktikablen Ausgestaltung der Erbschaftsteuer für die Unternehmen.
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Die inhaltlichen Aussagen in den Pressemeldungen der IHK Ulm basieren auf den erarbeiteten Positionen der demokratisch legitimierten Gremien der IHK Ulm, Befragungen oder Angaben aus statistischen Auswertungen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es zu den dargestellten Aussagen innerhalb der Mitgliedsunternehmen der IHK Ulm auch abweichende Meinungen geben kann.