IHK Ulm spricht sich gegen Bettensteuer aus

Die Vollversammlung der IHK Ulm spricht sich klar gegen die Einführung einer Bettensteuer in Kommunen der Region aus. Das Parlament der regionalen Wirtschaft hat sich in seiner Sitzung vom 14. Oktober mit der Thematik beschäftigt. Hintergrund der Debatte ist ein Vorstoß aus dem Ulmer Gemeinderat, zur Generierung zusätzlicher Einnahmen eine Zweitwohnungssteuer und eben eine Bettensteuer zu prüfen und einzuführen.

Einsparungen statt neuer Steuern

„Die Einführung einer Bettensteuer käme zur Unzeit. Wir haben eine wirtschaftlich schwierige Zeit, in der sich die Betriebe darüber hinaus mit extremen Belastungen bei Personal-, Waren- und Energiekosten konfrontiert sehen“,
sagt IHK-Präsident Dr. Jan Stefan Roell. Aus seiner Sicht bestehe in den Kommunen auch weniger ein Einnahmen- als vielmehr ein Ausgabenproblem. Mit Blick auf die Stadt Ulm ergänzt Roell daher:
„Die Diskussionen über eine neue Bettensteuer wären durch eine konsequente Sparpolitik obsolet. Die Vollversammlung der IHK Ulm hat zum Beispiel beim Ehinger Tor klar gefordert, lediglich den Umbau der ÖPNV-Haltestelle umzusetzen und nicht mehr. Das hätte nicht nur eine verkehrliche Entlastung während der B10-Baumaßnahmen, sondern auch eine finanzielle Entlastung gebracht.“

Bürokratieaufbau statt -abbau

Die IHK sieht durch die Einführung einer Bettensteuer zudem vor allem einen Bürokratieaufbau statt den von der Politik immer wieder zugesagten Bürokratieabbau.
„Die Einführung einer Bettensteuer bedeutet einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe. Gerade kleine, inhabergeführte Betriebe werden unverhältnismäßig belastet. So müssen eigene Prozesse der Einziehung über die unterschiedlichen Buchungswege geschaffen werden. Auch der Erläuterungsaufwand für die Beschäftigten gegenüber den Gästen ist nicht zu unterschätzen. Das gilt umso mehr bei internationalen Gästen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Die Kommune wälzt damit erheblichen Aufwand bei der Erläuterung und Einziehung auf die einzelnen Betriebe ab“,
sagt Norbert Zimmermann, Vorsitzender des Ausschusses für Gastronomie und Tourismus bei der IHK Ulm.
Der Ausschuss hatte zur Vorbereitung des Vollversammlungsbeschlusses bereits am 30. September ein Positionspapier verabschiedet. Die IHK betont zudem, dass eine Bettensteuer auch für die Verwaltung mit bürokratischem Mehraufwand im Vollzug verbunden ist, der einen Gutteil der Einnahmen schluckt.

Kommunen profitieren heute schon finanziell vom Tourismus

Die Einführung einer Bettensteuer kann aus Sicht der IHK auch zu einer Abwanderung der Gäste in benachbarte bettensteuerfreie Kommunen führen kann. Da etwa ein Drittel aller Übernachtungen über Online-Buchungsportale wie zum Beispiel booking.com mit Preisfiltern etc. gebucht werden, ist selbst die Wirkung von kleinen Preisunterschieden nicht zu unterschätzen. Dies gilt in besonderem Maße in der grenzüberschreitenden Doppelstadt Ulm/Neu-Ulm und anderen grenznahen Kommunen. Im Freistaat Bayern hat die Landesregierung den Kommunen nämlich das Recht untersagt, diese Übernachtungsabgabe zu erheben. Nicht zuletzt profitieren die Kommunen ohnehin auch heute schon direkt oder indirekt vom Tourismus vor Ort: Denn die touristische Wertschöpfung ist vielschichtig und wird auf einer ersten (Beherbergung, Gastronomie, Stadtführungen, Einzelhandel, Eintrittsgelder, ÖPNV etc.) und zweiten Umsatzstufe (Vorleistungen durch Lieferanten, Gärtnereien, Baugewerbe, Versicherern, Werbeagenturen, Steuerberatern etc.) erzielt. Finanzielle Mittel wie Gewerbesteuern, Eintrittsgelder etc., werden somit in nicht unerheblichem Maß durch die Tourismuswirtschaft erwirtschaftet oder ausgelöst
Untere weitere Informationen finden Sie das IHK-Positionspapier zur Bettensteuer.