IHK Ulm spricht sich gegen Bettensteuer aus
Die Vollversammlung der IHK Ulm spricht sich klar gegen die Einführung einer Bettensteuer in Kommunen der Region aus. Das Parlament der regionalen Wirtschaft hat sich in seiner Sitzung im Oktober mit der Thematik beschäftigt. Hintergrund der Debatte ist ein Vorstoß aus dem Ulmer Gemeinderat, zur Generierung zusätzlicher Einnahmen eine Zweitwohnungssteuer und eben eine Bettensteuer zu prüfen und einzuführen.
„Die Einführung einer Bettensteuer käme zur Unzeit. Wir haben eine wirtschaftlich schwierige Zeit, in der sich die Betriebe darüber hinaus mit extremen Belastungen bei Personal-, Waren- und Energiekosten konfrontiert sehen“, kommentiert IHK-Präsident Jan Stefan Roell.
Einsparungen statt neuer Steuern
Aus seiner Sicht bestehe in den Kommunen auch weniger ein Einnahmen- als vielmehr ein Ausgabenproblem. Mit Blick auf die Stadt Ulm ergänzt Roell daher: „Die Diskussionen über eine neue Bettensteuer wären durch eine konsequente Sparpolitik obsolet. Die Vollversammlung der IHK Ulm hat zum Beispiel beim Ehinger Tor klar gefordert, lediglich den Umbau der ÖPNV-Haltestelle umzusetzen und nicht mehr. Das hätte nicht nur eine verkehrliche Entlastung während der B10-Baumaßnahmen, sondern auch eine finanzielle Entlastung gebracht
Weitere Bürokratielasten vermeiden
Die IHK sieht durch die Einführung einer Bettensteuer zudem vor allem einen Bürokratie-Aufbau statt den von der Politik immer wieder zugesagten Bürokratieabbau. „Die Einführung einer Bettensteuer bedeutet einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe. Gerade kleine, inhabergeführte Betriebe werden unverhältnismäßig belastet. Auch der Erläuterungsaufwand für die Beschäftigten gegenüber den Gästen ist nicht zu unterschätzen. Die Kommune wälzt damit erheblichen Aufwand bei der Erläuterung und Einziehung auf die einzelnen Betriebe ab“, erklärt Norbert Zimmermann, Vorsitzender des Ausschusses für Gastronomie und Tourismus bei der IHK Ulm. Der Ausschuss hatte zur Vorbereitung des Vollversammlungsbeschlusses bereits Ende September ein Positionspapier verabschiedet. Die IHK betont zudem, dass eine Bettensteuer auch für die Verwaltung mit bürokratischem Mehraufwand im Vollzug verbunden ist, der einen Gutteil der Einnahmen schluckt.
Stolperstein im Wettbewerb
Die Einführung einer Bettensteuer kann aus Sicht der IHK auch zu einer Abwanderung der Gäste in benachbarte bettensteuerfreie Kommunen führen kann. Da etwa ein Drittel aller Übernachtungen über Online-Buchungsportale wie zum Beispiel booking.com mit Preis[1]filtern etc. gebucht werden, ist selbst die Wirkung von kleinen Preisunterschieden nicht zu unterschätzen. Dies gilt in besonderem Maße in der grenzüberschreitenden Doppelstadt Ulm/Neu-Ulm und anderen grenznahen Kommunen. Im Freistaat Bayern hat die Landesregierung den Kommunen nämlich das Recht untersagt, diese Übernachtungsabgabe zu erheben.
WAB
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E-Mail: info@ulm.ihk.de
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