Handlungsbedarf beim Kassengesetz

Laut Koalitionsvertrag soll das sogenannte Kassengesetz mit seinen vielfältigen Pflichten evaluiert werden. Das ist richtig, denn die Einführung im Jahr 2016 hat zu einem erheblichen Kosten- und Bürokratieaufwand bei den Unternehmen geführt – so das Ergebnis einer aktuellen bundesweiten Befragung der IHK-Organisation. Die Unternehmen fragen: Sind die Maßnahmen wirklich geeignet, Steuerbetrug zu verhindern, und sind sie verhältnismäßig?
Ziel der IHK-Befragung war, mehr über die in der Praxis auftretenden Probleme und Belastungen zu erfahren und Erkenntnisse für eine wirksamere Betrugsbekämpfung bei gleichzeitig geringeren Belastungen für die Unternehmen zu gewinnen. Dabei wurde deutlich: Statt allen Betrieben durch umfangreiche Pflichten hohe bürokratische Lasten aufzubürden, sollte die Finanzverwaltung gezielter risikobehaftete Fälle kontrollieren.

Neuausrichtung erforderlich

Die verschärften Vorgaben zur Kassenführung belasten die Unternehmen erheblich: Teure Nachrüstungen der Kassensysteme, Berge von oft unerwünscht ausgegebenen Belegen und unangekündigte Kontrollen erschweren den Betriebsalltag. Eigentlich sollen diese Maßnahmen Kassenbetrug verhindern, doch die Wirkung ist ebenso ungewiss wie die Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Nutzen.

Entstehende Kosten wurden unterschätzt

So waren beispielsweise die ursprünglich vom Gesetzgeber auf 39 Euro veranschlagten Kosten für die Nachrüstung bestehender Kassensysteme mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) viel zu niedrig angesetzt: Rund die Hälfte der Unternehmen, die ihre Kassen nachrüsten konnten, musste bis zu 1.000 Euro investieren. Bei 55 Prozent der Unternehmen war dies technisch gar nicht möglich – sie mussten neue Kassensysteme anschaffen, obwohl die alten im Regelfall noch funktionsfähig waren.
Auch die Pflicht zur Belegausgabe verursacht erhebliche Kosten, denn die Belege müssen ausgedruckt werden, obwohl nur ein Drittel der Kunden den Beleg tatsächlich mitnimmt. Die Hälfte der Unternehmen berichtet, dass über 80 Prozent der Bons direkt entsorgt werden. Bei den Unternehmen entstehen durch die Belegausgabe durchschnittlich Kosten von rund 300 Euro pro Jahr

Gemeinsam bessere Lösungen entwickeln

Erforderlich sind daher präzise und effiziente Maßnahmen, die dort ansetzen, wo die Wahrscheinlichkeit für ein nicht-rechtskonformes Ver[1]halten höher ist. Hingegen sollten ungezielte Vorgaben, die erhebliche Kollateralschäden verursachen, wieder gestrichen werden.
WAB


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