Nr. 6702552
IHK Ulm

Natur-, Wasser- & Bodenschutz

IHK Ulm

Betroffene Unternehmen sollten sich bis Anfang September 2025 als „zugelassener CBAM-Anmelder“ über das Zollportal registrieren lassen, um auch ab Anfang 2026 Waren importieren zu können. Eine Bagatellgrenze in Höhe von 50 t/a ist zwar politisch beschlossen, aber noch nicht im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden.

IHK Ulm

Gerade noch rechtzeitig wurde am 23.12.2025 die „Verordnung (EU) 2025/2650 vom 19. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich bestimmter Verpflichtungen von Marktteilnehmern und Händlern“ verkündet. Diese Änderung der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) trat am 26.12.2025 in Kraft.