Nr. 6702552
IHK Ulm

Natur-, Wasser- & Bodenschutz

IHK Ulm

Betroffene Unternehmen sollten sich bis Anfang September 2025 als „zugelassener CBAM-Anmelder“ über das Zollportal registrieren lassen, um auch ab Anfang 2026 Waren importieren zu können. Eine Bagatellgrenze in Höhe von 50 t/a ist zwar politisch beschlossen, aber noch nicht im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden.

IHK Ulm

Die Europäische Kommission hat am 13.07.2026 eine delegierte Verordnung verabschiedet, die den Anhang I der EUDR und damit den Kreis der von der Verordnung erfassten Produkte leicht verändern soll. Außerdem wurde am 14.07.2026 eine https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1784034570893&uri=CELEX%3A32026R1565 veröffentlicht, welche die technischen Regelungen für das EUDR-Informationssystem festlegt, über das Unternehmen künftig Sorgfaltserklärungen und vereinfachte Erklärungen einreichen müssen.