Nr. 6702548
IHK Ulm

Immissionsschutz

IHK Ulm

Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa ist am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Wesentliche Regelungen – darunter die neuen Grenzwerte – treten nach zweijähriger Übergangsfrist am 12. Dezember 2026 in Kraft.

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Betreiber größerer Industrieanlagen fallen ggf. unter die europäische Industrieemissionsrichtlinie. Diese wurde geändert, was Anpassungen im deutschen Recht erforderlich macht. Unternehmen können zu ersten Umsetzungs-Entwürfen Stellung nehmen, da z. B. Genehmigungspflichten und Emissionsgrenzwerte betroffen sind.

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Mittelfristig wird es ein neues Portal auf EU-Ebene geben, in dem bestimmte Unternehmen über ihre Emissionen (auch Abwasser, Abfall usw.) berichten müssen.