Nr. 6702548
IHK Ulm

Immissionsschutz

IHK Ulm

Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa ist am 20. November im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Wesentliche Regelungen – darunter die neuen Grenzwerte – treten nach zweijähriger Übergangsfrist am 12. Dezember 2026 in Kraft.