Entwaldungsfreie Produkte und Lieferketten
Nach der EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR – EU Deforestation Regulation) dürfen bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ein- oder ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen.