Erneut geänderte Vorgaben im Rahmen der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten
Die Europäische Kommission hat am 13.07.2026 eine delegierte Verordnung verabschiedet, die den Anhang I der EUDR und damit den Kreis der von der Verordnung erfassten Produkte leicht verändern soll. Außerdem wurde am 14.07.2026 eine https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1784034570893&uri=CELEX%3A32026R1565 veröffentlicht, welche die technischen Regelungen für das EUDR-Informationssystem festlegt, über das Unternehmen künftig Sorgfaltserklärungen und vereinfachte Erklärungen einreichen müssen.