Nr. 6838794
IHK Ulm

EUDR

IHK Ulm

Nach der EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR – EU Deforestation Regulation) dürfen bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ein- oder ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen.

IHK Ulm

Die Europäische Kommission hat am 13.07.2026 eine delegierte Verordnung verabschiedet, die den Anhang I der EUDR und damit den Kreis der von der Verordnung erfassten Produkte leicht verändern soll. Außerdem wurde am 14.07.2026 eine https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1784034570893&uri=CELEX%3A32026R1565 veröffentlicht, welche die technischen Regelungen für das EUDR-Informationssystem festlegt, über das Unternehmen künftig Sorgfaltserklärungen und vereinfachte Erklärungen einreichen müssen.