Nr. 6838798
IHK Ulm

CBAM

IHK Ulm

Mit der vollständigen Anwendung der CBAM-Verordnung (EU) 2023/956 ab dem 1. Januar 2026 treten neue Anforderungen für die Einfuhr bestimmter CBAM-Waren (Anhang I der Verordnung) in Kraft.

IHK Ulm

Betroffene Unternehmen sollten sich bis Anfang September 2025 als „zugelassener CBAM-Anmelder“ über das Zollportal registrieren lassen, um auch ab Anfang 2026 Waren importieren zu können. Eine Bagatellgrenze in Höhe von 50 t/a ist zwar politisch beschlossen, aber noch nicht im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden.