Als zugelassener CBAM-Anmelder registrieren lassen
Betroffene Unternehmen sollten sich bis Anfang September 2025 als „zugelassener CBAM-Anmelder“ über das Zollportal registrieren lassen, um auch ab Anfang 2026 Waren importieren zu können. Eine Bagatellgrenze in Höhe von 50 t/a ist zwar politisch beschlossen, aber noch nicht im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden.