„Greenwashing“ ade! - Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verkündet
Die Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 12.02.2026 verschärfen die Anforderungen an Umwelt‑ und Nachhaltigkeitsaussagen deutlich. Ziel ist der Schutz der Verbraucher vor „Greenwashing“.