Nr. 6702536
IHK Ulm

Einwegkunststoff

IHK Ulm

Bestimmte "Hersteller" müssen ab 2025 in einen Fonds einzahlen und dazu 2024 Grundlagen erheben. Bei bestimmten Produkten sind die Hersteller der leeren Verpackungen bzw. der Produkte selbst in der Pflicht, bei "Tüten und Folienverpackungen" dagegen deren Befüller mit Lebensmitteln.