IHK Ulm
Novelle der EU-Abfallverbringungsverordnung wird ab 21. Mai 2026 wirksam
Alle Abfalltransporte, bei denen Staatsgrenzen überschritten werden, unterliegen der EU-Abfallverbringungsverordnung, also sowohl Transporte zwischen EU-Staaten als auch Importe in oder Exporte aus der EU. Die Novelle der Verordnung ist ab 21.05.2026 zu beachten.
Speziell beim Anhang-VII-Formular für "grün gelistete" Abfälle wird die Übergangsfrist de facto um einige Monate verlängert. Die zuständige baden-württembergische Sonderabfallagentur SAA GmbH veröffentlicht dazu Informationen hier: DIWASS (siehe dort ganz unten auf der Seite)
Eine detailliertere Erläuterung der “halb offiziellen” Übergangsfrist hat die entsprechende staatliche Organisation aus Rheinland-Pfalz erarbeitet. Sie ist auf deren Homepage hier zu finden.
Hintergrund
Die neue Verordnung (EU) 2024/1157 vom 11. April 2024 über die Verbringung von Abfällen (Link zum EU-Amtsblatt) löst nach einer zweijährigen Übergangsfrist am 21. Mai 2026 die bisherige Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 komplett ab.
Mit der neuen Verordnung werden sowohl die Regelungen zu Abfällen aus der „Gelben Liste“ als auch zu Abfällen aus der „Grünen Liste“ präzisiert und in Teilen verschärft. Artikel 18 zur „Grünen Liste“ wird dadurch deutlich umfangreicher. Außerdem werden Kunststoffabfallexporte in Nicht-OECD-Staaten (Abfallcode B3011) ab 21.11.2026 verboten, um eine stoffliche Verwertung innerhalb der EU zu fördern.
Eine wichtige Neuerung stellt die zwingende Einführung von elektronischen Begleitdokumenten (sowohl für Abfälle der „Grünen Liste“ als auch der „Gelben Liste“) ab 21.05.2026 dar.
Handlungsempfehlungen dazu finden sich bei der ZKS Abfall: Handlungsempfehlungen für Unternehmen zur DIWASS-Einführung | gadsys
Eine gut lesbare und strukturierte Übersicht über die Änderungen infolge der neuen Verordnung hat die SAM mbh (Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH) veröffentlicht. Sie ist auf der SAM-Homepage in Form einer 14-seitigen pdf-Datei zu finden (hier ganz unten auf der Seite unter “Sonstiges”, Stand 11/2025: Abfallverbringung | SAM GmbH RLP (sam-rlp.de) ) Auf der SAM-Homepage finden sich darüber hinaus eine Reihe von weiteren Erläuterungen zur neuen Rechtslage.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein
Stand: Mai 2026
