IHK Ulm

Wasserstoffbeschleunigungsgesetz veröffentlicht

Das am 26. Februar 2026 durch den Bundestag verabschiedete Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (WasserstoffBG) wurde am 1. April 2026 veröffentlicht. Ziel ist es, den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft deutlich zu beschleunigen und zentrale Genehmigungsprozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette (von der Erzeugung über den Import und die Speicherung bis zum Transport) zu vereinfachen und zu digitalisieren. Der Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur wird als Vorhaben von überragendem öffentlichen Interesse eingestuft.
Im Wirtschaftsausschuss erzielten CDU/CSU und SPD eine Einigung auf die oben genannten Erweiterungen des Gesetzentwurfs. Die verabschiedete Fassung enthält wesentliche Verbesserungen gegenüber dem Kabinettsentwurf wie beispielsweise Erweiterung auf Anlagen zur Erzeugung von kohlenstoffarmem Wasserstoff sowie auf Verteil- und Fernleitungsnetze.
Der Bundesrat hatte zuvor 32 Änderungsvorschläge eingebracht, darunter die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf industrielle Endnutzungen (z. B. Stahl, Chemie). Diesem Vorschlag folgte die Bundesregierung nicht mit der Begründung, das Gesetz fokussiere sich bewusst auf Bereitstellung und Infrastruktur, nicht auf die Vielzahl industrieller Anwendungen.
Wesentliche Inhalte des Beschlusses
  • Vereinfachte, digitalisierte und zeitlich verkürzte Genehmigungsverfahren, u.a. im Wasserrecht und im Energiewirtschaftsrecht.
  • Aufnahme weiterer Anlagen in den Anwendungsbereich, darunter
    • Anlagen zur Umwandlung von Wasserstoffderivaten und LOHC in Wasserstoff,
    • Importanlagen für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (z. B. PtL‑Produkte wie e-Fuels),
    • Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff mit CCS‑Verfahren (blauer Wasserstoff).
  • Ergänzende Entschließung: Stärkung der Hafeninfrastruktur für zukünftige Import- und Logistikbedarfe, Berücksichtigung von KMU und Handwerksbetrieben im Hochlauf ; die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Verlängerung der Strompreiskompensation sowie die Beibehaltung der Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure zu prüfen.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein
Stand: Mai 2026