IHK Ulm
Wichtige RoHS-Ausnahmen laufen zwischen Dezember 2026 und Juni 2027 aus
Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer (Messing) ist mittelfristig in Neuwaren nicht mehr zulässig. Teilweise wurden Anträge auf erneute Verlängerung der Ausnahmen gestellt, jedoch mit ungewissen Erfolgsaussichten.
Sowohl im November 2025 als auch im Dezember 2025 wurden Änderungen der RoHS-Richtlinie veröffentlicht, die für die Elektrobranche von Bedeutung sind.
Dezember 2025
Am 12. Dezember 2025 wurde die „Richtlinie (EU) 2025/2456 vom 26. November 2025 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU im Hinblick auf die Neuzuweisung wissenschaftlicher und technischer Aufgaben an die Europäische Chemikalienagentur“ veröffentlicht. Damit wird mittelfristig das Verfahren geändert, mit dem neue Stoffe in die RoHS aufgenommen werden können (RoHS: Richtlinie 2011/65/EU, „restriction of hazardous substances“ in Elektro- und Elektronikgeräten). Auch das Prozedere, um neue Ausnahme-Regelungen zu erlassen oder bestehende Ausnahmen zu verlängern, wird geändert und detaillierter festgelegt. Zuständig sind ab 13. August 2027 die auch für die REACH-Gesetzgebung verantwortlichen Gremien wie die Europäische Chemikalienagentur ECHA.
Beibehalten wird, dass Verlängerungsanträge spätestens 18 Monate vor Ablauf gestellt werden müssen. Unverändert bleibt auch, dass Ausnahmen über ihre Fristsetzungen hinaus gültig bleiben, falls die EU nicht rechtzeitig über die zugehörigen Ausnahmeverlängerungsanträge entschieden hat. Ziel der EU ist jedoch, künftige Verfahren schneller abzuwickeln, sowohl durch präzisere Fristsetzungen als auch durch die Bündelung der „Stoff-Informationen“ bei der ECHA. Bis zum 12. August 2027 gilt noch die bisherige Rechtslage hinsichtlich der Antragsstellung und Verfahrensabläufe.
November 2025
Früher wirksam und materiell einschneidender sind die drei RoHS-Änderungen, die am 21. November 2025 im EU-Amtsblatt verkündet wurden. Die wichtigste (Delegierte Richtlinie - EU - 2025/2364 - DE - EUR-Lex) betrifft Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer (Messing); diese Verwendungen sind mittelfristig in Neuwaren nicht mehr zulässig. Denn die EU-Kommission hat mit Datum vom 8. September 2025 entschieden, wichtige bestehende Ausnahmen für diese und weitere Blei-Verwendungen de facto nicht mehr zu verlängern. Nur noch für einen Teil der bisherigen Ausnahmen bestand kurzfristig die Möglichkeit bis Ende 2025, erneute Anträge auf Ausnahmen-Verlängerungen zu stellen. Diese Option wurde durch ein internationales Konsortium wahrgenommen, aber mit unklaren Erfolgsaussichten.
Aktuell laufen damit Übergangsfristen von 12 Monaten (bis 11. Dezember 2026) bzw. 18 Monaten (bis 11. Juni 2027) bzw. bis 30. Juni 2027. Lediglich bei den bis 30.06.2027 weitergeltenden Ausnahmen wird im Vorspann des oben verlinkten EU-Texts formal eine “Verlängerung” gewährt und eine über das genannte Datum hinausgehende erneute Verlängerung theoretisch in Aussicht gestellt.
Blei als Legierungselement
Bei den betroffenen Ausnahmen 6a und 6c wird nicht nach Elektrogeräte-Kategorien unterschieden, d. h. alle Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne der RoHS sind betroffen.
Bei der Ausnahme 6b wird dagegen ein Stück weit auch nach den elf Gerätekategorien der RoHS unterschieden. Sonderregelungen gelten teilweise für die Kategorien 8 (medizinische Geräte), 9 (Überwachungs- und Kontrollinstrumente, unterschieden nach industriellem und sonstigem Einsatz) und 11 (sonstige Geräte, die keiner der Kategorien 1 bis 10 zuordenbar sind).
(Zum Vergleich: In der WEEE-Richtlinie und dem deutschen ElektroG wurden die früheren zehn Kategorien vor Jahren durch sechs neue Kategorien ersetzt. In der RoHS-Richtlinie (und der deutschen Elektro- und Elektronikgerätestoffverordnung) wurden dagegen die zehn Kategorien beibehalten und durch eine elfte Kategorie vervollständigt).
„Erst“ am 30. Juni 2027 laufen nach aktuellem Stand folgende Ausnahmen ab:
- 6a. I: Blei als Legierungselement in Stahl für Bearbeitungszwecke mit einem Massenanteil von höchstens 0,35 % Blei (für alle Kategorien)
- 6a. II: Blei als Legierungselement in Bauteilen aus stückfeuerverzinktem Stahl mit einem Massenanteil von höchstens 0,2 % Blei (für alle Kategorien)
- 6b. I: Blei als Legierungselement in Aluminium mit einem Massenanteil von bis zu 0,4 % Blei, sofern es aus recyceltem bleihaltigem Aluminiumschrott stammt (nur noch für die Kategorie 9 Überwachungs- und Kontrollinstrumente in der Industrie und die Kategorie 11)
- 6b. II: Blei als Legierungselement in Aluminium für Zerspanungszwecke mit einem Massenanteil von bis zu 0,4 % Blei (nur noch für die Kategorie 9 Überwachungs- und Kontrollinstrumente in der Industrie und die Kategorie 11)
- 6b. III: Blei als Legierungselement in Aluminiumgusslegierungen mit einem Massenanteil von bis zu 0,3 % Blei, sofern es aus recyceltem bleihaltigem Aluminiumschrott stammt (für die Kategorien 1 bis 8, 9, ausgenommen Überwachungs- und Kontrollinstrumente in der Industrie, und 10)
- 6c.: Kupferlegierung mit einem Massenanteil von bis zu 4 % Blei
Weitere Bleiverwendungen
Zeitgleich wurden in zwei weiteren delegierten Richtlinien die Ausnahmen für Blei in hochschmelzenden Loten (Delegierte Richtlinie - EU - 2025/1802 - DE - EUR-Lex) und Blei in Glas und Keramik (Delegierte Richtlinie - EU - 2025/2363 - DE - EUR-Lex) neu reglementiert.
Übersicht über Verlängerungsanträge
Über sonstige laufende Verlängerungsanträge des RoHS-Anhangs III ist offenbar noch nicht entschieden worden, so dass jene Ausnahmen vorerst weiter angewandt werden können.
Unabhängig davon enthält die RoHS auch weiterhin einen zusätzlichen Anhang IV mit speziellen Ausnahmeregelungen für die Gerätekategorien 8 und 9.
Eine Übersicht, welche Verlängerungsanträge gestellt wurden und derzeit in Bearbeitung sind, findet sich bei der EU-Kommission (aktuell mit Stand vom 19.12.2025).
Dort gibt es eine Excel-Tabelle namens “exemption list”, in der alle Ausnahmen beziehungsweise Verlängerungsanträge aufgelistet sind (siehe insbesondere die Zeilen 200 bis 213 zu den o.g. Ausnahmen 6a, 6b und 6c).
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein
Stand: Mai 2026
