Nr. 6701986
IHK Ulm

REACH

IHK Ulm

Die Liste der Beschränkungen in Anhang XVII der REACH-Verordnung ist mit der EU-Verordnung 2025/1090 um zwei Einträge Nr. 80 und Nr. 81 erweitert worden

IHK Ulm
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Am 4. Februar 2026 hat sich die Anzahl der „SVHC-Stoffe auf der Kandidatenliste“ erneut um zwei auf nunmehr 253 erhöht: Neu aufgenommen wurde u. a. Hexan. Jede Aufnahme löst ohne Übergangsfrist unaufgeforderte Mitteilungspflichten längs der Lieferkette von Erzeugnissen aus, sofern mehr als 0,1 % eines Kandidatenstoffs im Erzeugnis enthalten ist.

Energie und Umwelt

Mit der REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien sind zahlreiche Anforderungen an die Wirtschaft festgelegt worden. Nicht nur die Chemische Industrie ist hiervon betroffen. Auch Unternehmen, die Chemikalien verwenden, haben diverse Melde- und Informationspflichten.