Nr. 6838766
IHK Ulm

POP

IHK Ulm

Mit der "POP-Verordnung" wird das Inverkehrbringen und die Verwendung von speziellen Chemikalien verboten, die nach und nach in den Anhang der Verordnung aufgenommen werden.

Abfall Aktuell

Am 30. Mai 2023 hat die Europäische Kommission eine Delegierte Verordnung zur Aufnahme von Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), entsprechenden Salzen und mit PFHxS verwandten Verbindungen in den Anhang I (Liste der verbotenen Stoffe) der POP-Verordnung ((EU) 2019/1021) angenommen.