Nr. 6838756
IHK Ulm

Gefahrstoffe

IHK Ulm

Am 19.12.2025 wurde eine Novelle der deutschen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) im Bundesgesetzblatt verkündet, die am Folgetag in Kraft trat.

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Eine neue EU-Verordnung verbietet den Einsatz bestimmter poly- und perfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) nach unterschiedlichen Übergangszeiten, darunter ab Oktober 2026 in einigen wichtigen Alltagsproduken. Betroffen sind zum Beispiel Regenjacken, Pizzakartons und andere Lebensmittelverpackungen, Imprägniersprays und bestimmte Kosmetika wie Hautpflegeprodukte.