Nr. 6838756
IHK Ulm

Gefahrstoffe

IHK Ulm

Am 3. Oktober 2025 veröffentlicht wurde die „Verordnung (EU) 2025/1988 vom 2. Oktober 2025 zur Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung hinsichtlich per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen in Feuerlöschschäumen“. Sie tritt am 23.10.2025 in Kraft.

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Fahrzeuge mit Klimaanlagen, die fluorhaltige Kältemittel beinhalten, können aktuell nur nach vorheriger Registrierung im F-Gas-Portal aus der EU hinaus exportiert oder in die EU importiert werden. Diese Regelung wird eventuell mittelfristig komplett entfallen; zumindest bzgl. entleerter Klimaanlagen wurde sie jüngst korrigiert.

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Eine neue EU-Verordnung verbietet den Einsatz bestimmter poly- und perfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) nach unterschiedlichen Übergangszeiten, darunter ab Oktober 2026 in einigen wichtigen Alltagsproduken. Betroffen sind zum Beispiel Regenjacken, Pizzakartons und andere Lebensmittelverpackungen, Imprägniersprays und bestimmte Kosmetika wie Hautpflegeprodukte.