Erleichterung für den Export von Fahrzeugen mit entleerten Klimaanlagen
Fahrzeuge mit Klimaanlagen, die fluorhaltige Kältemittel beinhalten, können aktuell nur nach vorheriger Registrierung im F-Gas-Portal aus der EU hinaus exportiert oder in die EU importiert werden. Diese Regelung wird eventuell mittelfristig komplett entfallen; zumindest bzgl. entleerter Klimaanlagen wurde sie jüngst korrigiert.