Nr. 6701978
IHK Ulm

Chemikalien-Verbotsverordnung

IHK Ulm

Fahrzeuge mit Klimaanlagen, die fluorhaltige Kältemittel beinhalten, können aktuell nur nach vorheriger Registrierung im F-Gas-Portal aus der EU hinaus exportiert oder in die EU importiert werden. Diese Regelung wird eventuell mittelfristig komplett entfallen; zumindest bzgl. entleerter Klimaanlagen wurde sie jüngst korrigiert.

IHK Ulm

Die CLP-Verordnung wird regelmäßig um neue harmonisierte Einstufungen von Stoffen ergänzt, die nach einer Übergangszeit verbindlich sind.