Neue Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen ab 1.7.2026
Ab dem 1. Juli 2026 gilt in der EU eine erweiterte Tachographenpflicht: Künftig müssen auch leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen zulässige Höchstmaße mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sein – sofern sie grenzüberschreitend gewerblich eingesetzt werden.