Nr. 6703908
IHK Ulm

Informationen für das Transportgewerbe

IHK Ulm

Ab dem 1. Juli 2026 gilt in der EU eine erweiterte Tachographenpflicht: Künftig müssen auch leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen zulässige Höchstmaße mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sein – sofern sie grenzüberschreitend gewerblich eingesetzt werden.

IHK Ulm

Das Kompetenzzentrum Güterverkehr der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW) bietet auch in diesem Jahr wieder die „Erstberatung zu den Förderprogrammen des Schienengüterverkehrs“ an.

IHK Ulm

Wer gewerbsmäßig Abfälle einsammelt oder befördert, benötigt hierfür eine entsprechende Genehmigung.

IHK Ulm

Was ist und was macht zum Beispiel ein Frachtenvermittler? Hier finden Sie die Erklärung.

IHK Ulm

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) veröffentlicht auf ihrer Homepage die jeweils aktuellen Fördermöglichkeiten für LKW.

IHK Ulm

Eine immer größere Bedeutung im Straßengüterverkehr erhält das Thema Ladungssicherung. Dies gilt sowohl für die technische Seite des Themas, als auch für die rechtlichen Aspekte.

IHK Ulm

Mit der Umsetzung des „Macron“-Gesetzes („Loi Macron“) gelten in Frankreich seit 1. Juli 2016 neue Vorschriften für deutsche Transport- und Schifffahrtsunternehmen, die Mitarbeiter (auch Fahrer) auf französischem Staatsgebiet einsetzen – egal für welche Dauer.

IHK Ulm

Seit dem 25. Mai 2017 dürfen Fahrer ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht mehr im Fahrzeug verbringen. Das regelt das geänderte Fahrpersonalgesetz.

IHK Ulm

Aufgrund der Zusammen- und Neufassung vieler Vorschriften für den Berufszugang zum Beruf des Verkehrsunternehmers herrscht teilweise Verunsicherung. Dieses Merkblatt gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Verkehrsleiter.