Gefahrgutbeauftragte/r
Um als Gefahrgutbeauftragte/r im Unternehmen tätig werden zu können, muss neben dem Besuch einer erstmaligen Schulung bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter auch die Prüfung für Gefahrgutbeauftragte für die jeweils betroffenen Verkehrsträger bestanden werden.
Diese Ausbildung kann sich über einen oder mehrere Verkehrsträger erstrecken: Straße, Schiene, Binnen- und Seeschifffahrt. Die Prüfungen können als Einzel- oder Kombinationsprüfung abgelegt werden. Ein Schulungsnachweis ist fünf Jahre gültig und die Verlängerungsprüfung kann auch ohne Teilnahme an einer Auffrischungsschulung abgelegt werden. Bis zu einem Jahr vor dem Ablaufdatum kann die Verlängerungsprüfung abgelegt werden, ohne dass die Laufzeit sich hierdurch verkürzt.
Anmeldung zur Prüfung
Anmeldung zur Prüfung
Bitte beachten Sie, dass sich kurzfristige Terminänderungen ergeben können. Die genaue Uhrzeit und Anschrift für die Prüfung findet jeder Teilnehmer in seiner Einladung. Die Einladung zur Prüfung wird ca. eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin an die Privatanschrift bzw. E-Mail Adresse des Teilnehmers versendet.
Die Prüfungsgebühr beträgt 150 Euro.
Organisation der Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung muss schriftlich erfolgen. Der Anmeldung ist beizufügen:
Die Anmeldung zur Prüfung muss schriftlich erfolgen. Der Anmeldung ist beizufügen:
- Bei Grund-, Ergänzungs- und Wiederholungsprüfungen die Kopie der Lehrgangsbestätigung vom Schulungsveranstalter (Original ist am Prüfungstag vorzulegen).
- Bei Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen die Kopie des Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten (Original ist am Prüfungstag vorzulegen).
Prüfung
Für die Prüfung sind folgende Punkte zu beachten:
- Die Prüfung kann unabhängig von der Schulungsstätte und dem Wohnort bei jeder IHK abgelegt werden.
- Die Prüfungsdauer ist abhängig von der Anzahl der ausgewählten Verkehrsträger.
- Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt.
- Als Hilfsmittel sind die einschlägigen Vorschriften für die jeweiligen Verkehrsträger sowie Taschenrechner zugelassen. Der Einsatz sonstiger elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet.
- Die Prüfung kann grundsätzlich nur in deutscher Sprache abgelegt werden.
- Hier kommen Sie zum Fragenkatalog
Wiederholung der Prüfung:
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Bei Grund- und Ergänzungsprüfungen ist eine einmalige Wiederholungsprüfung ohne weitere Schulungsteilnahme zulässig.Bei Verlängerungsprüfungen ist eine mehrmalige Wiederholung bis zum Ablauf des Schulungsnachweises möglich.
Ausstellen von Schulungsnachweisen
Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Grund, Ergänzungs- oder Verlängerungsprüfung wird von der IHK der nach der GbV vorgeschriebene Schulungsnachweis ausgestellt. Die Gebühr für das Ausstellen des Schulungsnachweises ist bereits in der Prüfungsgebühr enthalten.
| Datum | Anmeldeschluss | Prüfungsort |
| 15.12.2025 | 05.12.2025 | IHK Augsburg |
| 30.01.2026 | 22.01.2026 | IHK Augsburg |
| 23.02.2026 | 13.02.2026 | IHK Neu-Ulm |
| 13.03.2026 | 05.03.2026 | IHK Augsburg |
| 01.04.2026 | 24.03.2026 | IHK Neu-Ulm |
| 22.05.2026 | 13.05.2026 | IHK Augsburg |
| 25.06.2026 | 17.06.2026 | IHK Neu-Ulm |
| 17.07.2026 | 09.07.2026 | IHK Augsburg |
| 28.09.2026 | 18.08.2026 | IHK Neu-Ulm |
| 16.10.2026 | 08.10.2026 | IHK Augsburg |
| 19.11.2026 | 11.11.2026 | IHK Neu-Ulm |
| 18.12.2026 | 10.12.2026 | IHK Augsburg |
