Termine Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Fachmann/frau für Versicherungsvermittlung IHK"
Wer Versicherungen gewerbsmäßig vermitteln möchte, muss im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gemäß § 34d Gewerbeordnung (GewO) die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann unter anderem durch erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum/zur Fachmann/frau für Versicherungsvermittlung IHK erfolgen.