Nr. 6709246
IHK Ulm

Sachkundeprüfung

IHK Ulm

Wer Versicherungen gewerbsmäßig vermitteln möchte, muss im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gemäß § 34d Gewerbeordnung (GewO) die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann unter anderem durch erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum/zur Fachmann/frau für Versicherungsvermittlung IHK erfolgen.

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Hier finden Sie alle Informationen rund um die Sachkunde sowie die Sachkundeprüfung auf einen Blick.