Nr. 6709252
IHK Ulm

Erlaubnisverfahren

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Jeder gewerbliche Versicherungsvermittler muss ab dem 22. Mai 2007 eine ausreichende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachweisen. Dabei gibt es einiges zu berücksichtigen.

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Die Mindestversicherungssummen für die Berufshaftpflichtversicherung von Versicherungsvermittlern erhöhen sich ab dem 12. Juni 2020.

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Die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungen ist ab dem 22. Mai 2007 erlaubnispflichtig. Hier erfahren Sie die Voraussetzungen der Erlaubnis und deren Ausnahmen.

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Für Unternehmer die Versicherungen als Nebenleistungen zu ihrer Haupttätigkeiten (Optiker, Reisebüros, Kfz-Händler) machen gibt es Ausnahmemöglichkeiten.

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Hier finden Sie Informationen für gebunde Versicherungsvermittler über das bestehende Wahlrecht der Registrierung durch das Versicherungsunternehmen oder der eigenen Erlaubnisbeantragung.

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Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegenüber Antragstellern einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 und 2 GewO sowie Registrierung im Vermittlerregister sowie gegenüber Angestellten gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO.