Nr. 6709256
IHK Ulm

Allgemeine Informationen

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Gruppenversicherungen ermöglichen Unternehmen und Vereinen unkomplizierten Versicherungsschutz für Mitarbeiter und Mitglieder. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes sollen diejenigen, die solche Versicherungen abschließen, in bestimmten Fällen künftig als Versicherungsvermittler eingestuft werden.

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Hier finden Sie Anworten auf die wichtigsten Fragen zur Erlaubnis und Registrierung und zur Umsetzung der Versicherungsvermittler-Richtlinie.

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Alle selbständigen Versicherungsvermittler müssen sich künftig in ein zentrales Register eintragen lassen, das durch die IHKs geführt wird. Hier erfahren Sie mehr über das Register und über die hier zu erfassenden Daten

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Die am 20. Dezember 2018 in Kraft getretene Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) gestaltet die neue Weiterbildungspflicht gemäß § 34d Abs. 10 Gewerbeordnung näher aus.

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Zum 1. Dezember 2021 hat sich das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert. Dies hat Auswirkungen auf die Informationspflichten des Versicherungsvermittlers gegenüber dem Versicherungsnehmer gem. §§ 15, 16 VersVermV.