Nr. 6709270
IHK Ulm

Sachkundeprüfung

IHK Ulm

Sie möchten sich aktiv für die Stärkung der regionalen Wirtschaft und der Qualität der Finanzanlagenvermittlerbranche engagieren? Dann sind Sie bei uns als ehrenamtliche/r Prüfer/in genau richtig – denn wir suchen Sie als Prüfer/in für die Sachkundeprüfung “Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/frau IHK”.

IHK Ulm

Wer Finanzanlagen gewerbsmäßig vermitteln möchte, muss im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gemäß § 34f Gewerbeordnung (GewO) die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann unter anderem durch erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum/zur Finanzanlagenfachmann/frau IHK erfolgen.