Termine Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/frau IHK"
Wer Finanzanlagen gewerbsmäßig vermitteln möchte, muss im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gemäß § 34f Gewerbeordnung (GewO) die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann unter anderem durch erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum/zur Finanzanlagenfachmann/frau IHK erfolgen.