Nr. 6709262
IHK Ulm

Erlaubnisverfahren

IHK Ulm

Mit der Erlaubnis nach § 34 f GewO hat der Gesetzgeber eine generelle Erlaubnis- und Registrierungspflicht für alle Vermittler und Berater von Finanzanlagen eingeführt.

IHK Ulm

Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegenüber Antragstellern einer Erlaubnis nach § 34 f und § 34 h GewO sowie Registrierung im Vermittlerregister sowie gegenüber Angestellten und Betriebsleitern gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO.