Nr. 6709274
IHK Ulm

Allgemeine Informationen

IHK Ulm

Der Gewerbetreibende hat jedes Jahr einen Prüfungsbericht erstellen zu lassen, der der Erlaubnisbehörde bis spätestens zum 31. Dezember des darauf folgenden Jahres zu übermitteln ist. Sollten Sie während des Berichtszeitraumes nicht einschlägig gewerblich tätig geworden sein, haben Sie anstelle des Prüfungsberichtes eine sog. Negativerklärung unaufgefordert einzureichen.

IHK Ulm

Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegenüber Antragstellern einer Erlaubnis nach § 34 f und § 34 h GewO sowie Registrierung im Vermittlerregister sowie gegenüber Angestellten und Betriebsleitern gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO.

IHK Ulm
IHK Ulm