Jährliche Prüfungspflicht nach §§ 11-24 FinVermV
Der Gewerbetreibende hat jedes Jahr einen Prüfungsbericht erstellen zu lassen, der der Erlaubnisbehörde bis spätestens zum 31. Dezember des darauf folgenden Jahres zu übermitteln ist. Sollten Sie während des Berichtszeitraumes nicht einschlägig gewerblich tätig geworden sein, haben Sie anstelle des Prüfungsberichtes eine sog. Negativerklärung unaufgefordert einzureichen.