Nr. 6708480
IHK Ulm

Allgemeine Informationen

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Versicherungsvermittler und -berater haben nach § 15 VersVermV gegenüber dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt bestimmte Informationspflichten zu erfüllen. Regelungen zur Art und Weise der Mitteilung der Erstinformation finden sich in § 16 VersVermV. Auch Finanzanlagenvermittler sowie Honorar-Finanzanlagenberater treffen gemäß § 12 der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) Informations- pflichten gegenüber dem Anleger, die vor der ersten Anlageberatung oder -vermittlung zu erfüllen sind.

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Für Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler sind zusätzliche Angaben im Internet-Impressum erforderlich.