Selbständig als Wohnimmobilienverwalter
Wer sich als gewerbsmäßig tätiger Wohnimmobilienverwalter selbständig machen möchte, benötigt seit 1. August 2018 eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO). Wichtige Informationen hierzu finden Sie hier.