Nr. 6718436
IHK Ulm

Wohnimmobilienverwalter

IHK Ulm

Wer sich als gewerbsmäßig tätiger Wohnimmobilienverwalter selbständig machen möchte, benötigt seit 1. August 2018 eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO). Wichtige Informationen hierzu finden Sie hier.

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Seit dem 1. August 2018 müssen Gewerbetreibende mit einer Erlaubnis nach § 34 c Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 GewO (Wohnimmobilienverwalter) und § 34 c Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 GewO (Immobilienmakler) sich jeweils im Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren weiterbilden.