Nr. 6709294
IHK Ulm

Allgemeine Informationen

IHK Ulm

Informieren Sie sich, was Sie bezüglich Ihrem Internet-Impressum beachten müssen bei einer Tätigkeit im Rahmen des § 34c GewO.

IHK Ulm
IHK Ulm

Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter mit Erlaubnis nach § 34c GewO sind verpflichtet, sich in einem Umfang von 20 Stunden (je Tätigkeitsbereich) innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren weiterzubilden; das Gleiche gilt entsprechend für ihre unmittelbar bei der jeweiligen erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden Angestellten.