IHK Ulm

Aktuelle Vergütungssätze für Sachverständige

Seit 1. Juni 2025 sind die Vergütungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) neu geregelt. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sachverständige zusammengefasst.

Erhöhung der Vergütungssätze nach JVEG

Alle Vergütungssätze gemäß Anlage 1 zu § 9 JVEG werden um 9 Prozent erhöht. Diese Anpassung betrifft die Abrechnung der Gutachten, die öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Auftrag von Gerichten erstellt haben.
Das Institut für Sachverständigenwesen hat eine Synopse zu den Änderungen des JVEG veröffentlicht. Diese finden Sie unter “Weitere Informationen”.

Inkrafttreten zum 1. Juni 2025

Die neuen Vergütungssätze gelten ab dem 1. Juni 2025. Betroffene Sachverständige sollten sich mit den Änderungen vertraut machen und ihre Abrechnungen entsprechend anpassen.
Die aktuell geltende Fassung des JVEG finden Sie unter “Weitere Informationen”
Stand: 1. Juni 2025 (Quelle: IHK zu Schwerin)

Beschwerdewert erhöht

Der Beschwerdewert für die Einlegung der Beschwerde gegen einen Festsetzungsbeschluss ist von € 200 auf € 300 angehoben worden. Die Änderung gilt für Aufträge, die ab dem 01.01.2026 bei den Sachverständigen eingehen.
Das JVEG wurde geändert durch Artikel 13 des „Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte und zur Stärkung der Spezialisierung der Ziviljustiz“ (BGBl. 2025 I Nr. 318 vom 11.12.2025).