IHK Ulm

Streitschlichtung nach der Schiedsgerichtsordnung

Das Schiedsgericht ist eine Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Konflikte und Auseinandersetzungen zwischen Kaufleuten sind die Ausnahme, nicht die Regel. Doch manchmal lässt sich selbst ein Rechtsstreit nicht vermeiden, der Gang zum Gericht wird unausweichlich.
Es muss allerdings nicht zwingend ein staatliches Gericht sein, das eine Auseinandersetzung beilegt. Gerade für Kaufleute bietet sich im Streitfall durch die Vereinbarung der Anrufung eines Schiedsgerichts die Möglichkeit eines nicht öffentlichen Gerichtsverfahren an, bei dem beide Parteien die Richter selbst benennen können, die nicht nur über die spezifische juristischen Kenntnisse und das wirtschaftliche Hintergrundwissen verfügen, sondern ggf. auch das notwendige technische Fachwissen abdecken und die erforderlichen Sprachkenntnisse haben.
Das Schiedsgericht tritt zügig zusammen und trifft die Entscheidungen in einer einzigen Instanz. Lästige Zeitverzögerungen durch Berufungsinstanzen gibt es nicht. Ein wichtiges Ziel der Verhandlung stellt die gütliche Beilegung des Streits dar. Im Gegensatz zum ebenfalls von unserer IHK angebotenen Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten sind Entscheidungen eines von den Parteien vertraglich vereinbarten Schiedsgerichts bindend und können für vollstreckbar erklärt werden. Das Schiedsgericht ist also eine realistische, den staatlichen Gerichten gegenüber juristisch gleichwertige und gleichberechtigte Alternative, die jedem Kaufmann offen steht.
Ab dem 1. August 2025 bietet die IHK Ulm ein eigenes Schiedsverfahren vor dem DIHK-Schiedsgerichtshof (SGH) an. Der SGH wurde gemeinsam von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und den Industrie- und Handelskammern gegründet. Im Dezember 2024 hat er seine Arbeit aufgenommen. Die IHK Ulm verweist ab dem 1. August 2025 in ihrer Schiedsgerichtsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 121 KB) grundsätzlich auf die SGH-Schiedsregeln. Neben der Effizienz, den Kosten und der Flexibilität des neuen SGH-Verfahrens trägt vor allem die digitale Abwicklung der Verfahren mittels der neuen Verfahrensmanagementplattform (VMP) zur Verfahrensbeschleunigung bei. Der gesamte Verfahrensablauf und insbesondere der Austausch verfahrensrelevanter Dokumente werden vollständig online durch den SGH organisiert. Das Verfahren kann auch auf Englisch geführt werden.
Nähere Informationen zum Schiedsgerichtshof finden Sie hier oder auf der Webseite des SGH.