IHK Ulm
KMU-Fonds 2026: Zuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen für den Schutz geistigen Eigentums
Die EU-Kommission unterstützt auch in diesem Jahr wieder gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, ihr geistiges Eigentum zu schützen. Die Mittel dafür kommen aus einem KMU-Fonds in Form eines Erstattungsprogramms, bei dem Gutscheine ausgegeben werden, mit denen die Gebühren für die ausgewählten Aktivitäten teilweise gedeckt werden können.
Schutzrechte des geistigen Eigentums, wie beispielsweise Patent, Marke, Design oder Sorte, bieten Schutz gegen Nachahmung, sichern Investitionen ab und machen Unternehmen für Investoren attraktiver. Doch derzeit verfügen nur rund zehn Prozent der KMU über solche Schutzrechte. Hier setzt der KMU-Fonds an: Durch die finanzielle Entlastung bei wichtigen Schutzrechtsaktivitäten sollen Hemmschwellen abgebaut und mehr Unternehmen ermutigt werden, ihre Ideen wirksam zu sichern, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
Die Finanzhilfen werden in Form von Gutscheinen gewährt. Der KMU-Fonds bietet verschiedene Gutscheine, mit denen eine Erstattung für unterschiedliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum beantragt werden kann. Das EUIPO gewährt Zuschüsse unter anderem für sogenannte IP-Scans, also grundlegende Untersuchungen zum jeweiligen Potenzial, geistiges Eigentum zu schützen. Zudem übernimmt das EUIPO einen Großteil der Kosten für Patent-, Marken- und Designanmeldungen und für Stand-der-Technik-Recherchen. Zuschüsse gibt es auch für Sortenschutzanmeldungen.
Die Mittel des KMU-Fonds 2026 sind begrenzt. Die Finanzhilfen werden während des gesamten Jahres 2026 nach dem Windhundprinzip vergeben, bis alle verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind. Sind die Mittel erschöpft, endet der Antragszeitraum vorzeitig. Sollten für einen bestimmten Gutschein keine Mittel mehr verfügbar sein, wird auf der Website des KMU-Fonds darüber informiert. Weitere Anträge für den betreffenden Gutschein sind dann nicht mehr möglich.
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die gemäß der zugrunde liegenden Definition selbständige Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern, einem Umsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro sind (siehe EU-Kommission-Empfehlung Dokument 2003/361/EC). Das Antragsverfahren ist ausschließlich online auf der Website des EUIPO möglich. Anträge können bis zum 4. Dezember 2026 gestellt werden.
Weitere Informationen zum Förderangebot finden Sie auf der Seite des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) DPMA | KMU-Fonds
Stand: März 2026
